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Stadtrat lehnt Nachtragssatzung zum Haushalt 2024 ab

Veröffentlichungsdatum: 06.05.2024

Stadtrat hatte Ende Januar dem Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) und die Haushaltssatzung (HH) für das Jahr 2024 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal sah von einer Beanstandung des Haushaltes ab und genehmigt diesen.

Mit dem Beschluss zur Haushaltsatzung im Januar war das Gremium mehrheitlich nicht der aufgezeigten Erhöhung des Kassenkredites auf zehn Millionen Euro gefolgt. Die Einheitsgemeinde benötigt aber die zusätzlichen Mittel, um handlungsfähig bleiben zu können.

Da nur der Stadtrat dieses Dilemma lösen kann, wird dieser sich im Juni damit erneut befassen müssen.

Nach aktuellen Planungen reicht der Kassenkredit nur noch bis Ende Juli. Die Einheitsgemeinde ist nun gezwungen, den Landkreis Stendal um die Stundung der Kreisumlage zu bitten. Bis zu einer Beschlussfassung des Stadtrates werden nur noch das Notwendigste und vertragliche Verpflichtungen umgesetzt.

Das hat Auswirkungen auf alle Bereiche der Einheitsgemeinde. Ob die Ausstattung in den Grundschulen, Bastel- und Spielbedarfe in Kitas oder Reparaturen durch den Bauhof bis hin zu laufenden Stellenbesetzungsverfahren.

Bürgermeister Andreas Brohm bedauert, dass sich keine Mehrheit für eine positive Beschlussfassung gefunden hat. „Die Realitäten sind für alle Beteiligten nicht neu. Die Chance ist da, aus eigener Kraft die Handlungsfähigkeit der Einheitsgemeinde sicherzustellen.“ Und weiter „ Meine Sorge ist, dass am Ende Frustration bei Bürgerinnen und Bürgern und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einheitsgemeinde entsteht ohne, dass es die Einheitsgemeinde in der Sache vorangebracht hätte.“

Fakten zum Haushalt
In Klausursitzungen hatte man sich grundsätzlich darauf verständigt, keine neuen Schulden aufzunehmen und einen Haushalt aufzustellen, der die notwendigen Bedarfe der Einheitsgemeinde aufzeigt.

So sind die Aufwendungen für Straßen und Gehwegunterhaltung von 165.000€ auf 469.000€ erhöht worden. Der Aufwand in Straßenbeleuchtung ist von 80.000€ auf 230.000€ erhöht worden. Die Aufwendungen bei Elektroenergie Straßen sind von 135.000€ auf 265.000 € angepasst worden. Für die Begrünung und Baumpflege ist die Verdopplung der Ansätze vorgesehen von 25.000 € auf 50.000 €. Auch für die Feuerwehr sind Mehrausgaben von über 150.000€ vorgesehen.

Der Haushalt 2024 sieht Investitionen in Höhe von 950.000€ vor.

Insgesamt 65.000€ sind für die Schaffung neuer Löschwasserentnahmestellen eingeplant. Über 700.000€ sind als Eigenanteil für die Anschaffung von zwei neuen Fahrzeugen für die Feuerwehr eingeplant. Mit 20.400€ sind die Planungskosten für einen Gerätehausneubau in Bellingen eingeplant. Die Ausstattung der Kindertageseinrichtungen ist mit 20.000€ geplant. 100.000€ sind eingeplant für die Modernisierung der Kita in Lüderitz. Insgesamt 11.500€ sind für Anschaffung der Wasserwehr vorgesehen.

Die Einheitsgemeinde hat seit dem Jahr 2014 Ihre Schulden um ca. 7,5 Mio.€ von ca. 10 Mio.€ auf 2,5 Mio.€ im Jahr 2022 abgebaut. Damit einhergeht, dass die Tilgungsleistungen sich von jährlich um die 700.000€ auf unter 200.000 im Jahr 2024 reduziert haben werden. Parallel dazu hat die Einheitsgemeinde über 30.000.000€ in Schulen, Kitas, Infrastruktur oder u.a. in den Brand- und Katastrophenschutz investiert.

Die Einnahmen der Einheitsgemeinde aus Gewerbesteuer, Einkommensteuer oder Umsatzsteuer steigen stetig seit Jahren. War das Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2014 noch bei 1,5 Mio.€ so plant man für das laufende Jahr mit 4 Mio.€ Gewerbesteueraufkommen. Auch das Erschließen zusätzliche Einnahmenquellen hat die Einheitsgemeinde pro aktiv vorangetrieben. So rechnet man mit Einnahmen aus der EEG-Umlage erstmals ab dem Jahr 2024 mit 60.000€. Diese sollen dann im Jahr 2025 auf 1.000.000 Mio.€ im Jahr steigen. Grund hierfür ist der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.

Doch alle diese Bemühungen sind nicht ausreichend, um die Aufgaben der Flächengemeinde auskömmlich zu finanzieren.

Allein bei den Kosten für die Kinderbetreuung ergibt sich aktuell ein jährliches Defizit von 2,88 Mio. € Im Jahr 2021 hat das Defizit noch bei 1,622 Mio.€ gelegen und damit um 1,254Mio.€ geringer als aktuell. Auch bei der Gegenüberstellung von Landes-Zuweisung und Kreisumlage wird deutlich, welchen Anteil die Einheitsgemeinde zusätzlich erwirtschaften muss.

Lagen die Zuweisungen im Jahr 2021 mit gut 3,46 Mio.€ noch mit 134.000 über der zu zahlenden Kreisumlage, so ergibt sich für das aktuelle Jahr ein völlig anderes Bild. Bei 4,513 Mio. € Kreisumlage muss die Einheitsgemeinde zur Zuweisung des Landes in Höhe von 2,554 Mio.€ noch 1,959 Mio.€ zusätzliche Mittel aufbringen zur Finanzierung der Kreisumlage.

Mit zehn Kinderbetreuungseinrichtungen, der Kernverwaltung, dem Bauhof und weiteren Einrichtungen ist der Personalkostenanteil der größte im Haushalt. Auch hier gibt es keinen Spielraum für Einsparungen, will man die Leistungsfähigkeit nicht noch weiter einschränken.

Am Beispiel der Kernverwaltung zeigt der Bürgermeister auf, dass obwohl viele neue Aufgaben seit 2015 auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinzugekommen sind, die Gesamtpersonalstundenanzahl nahezu gleichgeblieben ist. Mit insgesamt 1369 Stunden liegt diese knapp unter der aus 2015 mit 1383 Stunden. Seit Jahren sind die Personalausgaben in diesem Bereich konstant.

Bürgermeister Andreas Brohm stellte fest, dass die Einheitsgemeinde viel leistet und in den vergangenen Jahren viel geleistet hat und handlungsfähig ist. Es ist dennoch festzuhalten, dass wir nun diese Handlungsfähigkeit mit einem höheren Kassenkredit absichern müssen.

„Mit Blick auf die Aufgaben der Einheitsgemeinde, können wir keine weiteren Einsparungen vornehmen, im Gegenteil wir müssen, um handlungsfähig zu bleiben, in unsere Infrastruktur, in unser Personal oder auch in den Brand- und Katastrophenschutz mehr investieren“, so Andreas Brohm und weiter. „Die Finanzausstattung der Kommunen ist das größte Problem. Wenn wir die Bürgerinnen und Bürger nicht höher belasten wollen, bedarf es einer tiefgreifenden Verwaltungsreform. Der Kostendruck, muss auch im Land und Bund zu Strukturveränderungen und Kosteneinsparungen zu Gunsten von kleinen Kommunen führen.“

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