Die Ortschaft Weißwarte, als Teil der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, am Rande des Landkreises Stendal gelegen, liegt in einem wenig besiedelten Gebiet in der Altmark, umgeben von der Colbitz-Letzlinger Heide und angrenzend an den Fluss Verlauf der Elbe.
Inmitten der Altmark, eingebettet in ein großflächiges Waldgebiet aus Misch- und Kiefernwäldern, liegt das Gelände des Wildpark Weißewarte. Seit 1973 wurde das Gelände für Freitzeitaktivitäten genutzt und verfügt über eine entsprechende Infrastruktur.
Derzeit ist die Anlage leerstehend. Die Wildparkanlage steht zur Übergabe frei. Sie verfügt über eine Gesamtfläche von rund 15 Hektar (siehe Anlage 1).
Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte ist Eigentümerin von ca. 10 Hektar Fläche des Wildparks Weißewarte (Anlage 2) und schreibt diese nebst Gebäude (Anlage 4) zur Veräußerung aus. Der Verkauf von Teilflächen ist unter Berücksichtigung einer schlüssigen Begründung möglich. Das auf dem Gelände stehende Blockhaus mit einer umliegenden Grundstücksfläche von ca. 1.000 m² ist nicht im Verkaufsumfang enthalten und daher vom Verkauf ausgeschlossen. In der Wildparkanlage sind Flurstücke von ca. 5 Hektar Fläche nicht im kommunalen Eigentum (siehe Anlage 3). Diese sind durch vertragliche Regelungen mit Dritten entweder zu kaufen oder zu pachten, um eine Gesamtnutzung der Anlage zu ermöglichen.
Es besteht die Möglichkeit der Besichtigung. Termine zur Besichtigung vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail. Die Objektanschrift lautet:
Wildpark Weißewarte Weißewarter Lindenstraße 8 39517 Tangerhütte OT Weißewarte
Wenn Sie ein Angebot abgeben möchten, senden Sie dieses bitte mit Angabe der Nutzungsabsichten bzw. weiteren Verwertungsvorstellungen spätestens bis zum 29.03.2024 um 12:00 Uhr an folgende Adresse oder geben Sie es persönlich ab:
Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, Bismarckstraße 5, 39517 Tangerhütte
Team Gebäudemanagement gebaeudemanagement@tangerhuette.de Telefon 03935/ 9317-40
Der Bieter trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs des Kaufpreisangebotes bei der o.g. Anschrift. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangstempel der Verwaltung maßgebend. Verspätet eingegangene Angebote gehen nicht in die Entscheidungsfindung ein und werden ausgeschlossen.
Es werden nur unterzeichnete Angebote in Schriftform akzeptiert. Die elektronische übermittlung von Angeboten ist nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
|