Kommunalwahl

Bei der Kommunalwahl werden die kommunalen Vertretungen in den Ortschaften, die Mitglieder des Stadtrates und der Bürgermeister der Einheitsgemeinde sowie die Mitglieder des Kreistages gewählt. Der Bürgermeister wird für die Dauer von sieben Jahren gewählt, die Mitglieder des Stadtrates für die Dauer von fünf Jahren und die Ortschaftsräte ebenfalls für fünf Jahre.
Die nächste Landratswahl im Landkreis Stendal ist für 2012/2013 geplant und die nächste Kreistagswahl findet 2014 statt.

Rechtsgrundlagen
Für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen gelten neben den Bestimmungen der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) insbesondere die Regelungen des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA).


Wahlurne


  Kreistagswahl - Ergebnisse 2009

 

Wahlurne
  Stadtratswahl - Ergebnisse 2010

 

Wahlurne


  Bürgermeisterwahl - Ergebnisse vom 26. September 2010
  Bürgermeisterstichwahl  - Ergebnisse vom 10. Oktober 2010

 


 

 

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