BCKategorie 14.07.2015 10:17:55 Uhr

Wie wird die Schiedsstelle tätig?

Die Schiedsstelle wird auf schriftlichen Antrag einer an der Streitigkeit beteiligten Person tätig.

Grundsätzlich ist die Schiedsstelle zuständig, in deren Bezirk die gegnerische Person wohnt.

Für die Tätigkeit der Schiedsstelle entstehen Gebühren zuzüglich Auslagen (Porto, Schreibgebühren usw.). Der Antragsteller hat einen voraussichtlich kostendeckenden Vorschuss an die Schiedsstelle in Höhe von 75 Euro zu zahlen. Wer dann letztendlich die Kosten trägt, ergibt sich aus dem Ergebnis der Schlichtungsverhandlung.


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