Rechnungsprüfungsamt informiert Stadtrat zum Stand der Jahresabschlüsse
Pressemitteilung Nr. 245/2026
In der Sitzung des Stadtrates am vergangenen Mittwoch hat Diana Richter, Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stendal, ausführlich über den aktuellen Stand der Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2024 der Einheitsgemeinde informiert. Im Mittelpunkt standen der bisherige Prüfungsverlauf, noch notwendige Korrekturen sowie die Frage, welche Bedeutung der Stand der Jahresabschlüsse für die Beschlussfassung über den kommunalen Haushalt 2026 hat.
Prüfung noch nicht abgeschlossen
Die Einheitsgemeinde hatte ihr Haushalts- und Rechnungswesen 2014 von der Kameralistik auf die sogenannte Doppik umgestellt. Für die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 nutzte die Einheitsgemeinde vom Land Sachsen-Anhalt eingeräumte Erleichterungen. Aufgrund der späteren Beschlusslage des Stadtrates mussten die Jahresabschlüsse 2022, 2023 und 2024 dagegen vollständig aufgestellt werden. Das Rechnungsprüfungsamt wird deshalb drei Prüfberichte erstellen: einen für die Jahre 2014 bis 2022 sowie jeweils einen für 2023 und 2024.
Die Prüfung hat ergeben, dass in den vorgelegten Jahresabschlüssen noch einzelne Sachverhalte zu korrigieren beziehungsweise durch ergänzende Unterlagen nachvollziehbar zu dokumentieren sind. Diese Feststellungen werden derzeit durch die Verwaltung systematisch abgearbeitet und sollen insbesondere im Jahresabschluss 2024 vollständig berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um den üblichen Prüfprozess, in dem Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes geklärt, erforderliche Nachweise ergänzt und notwendige Korrekturen vorgenommen werden. Eine abschließende Bewertung erfolgt nach Prüfung der überarbeiteten Unterlagen.
Das Rechnungsprüfungsamt geht davon aus, dass die Abschlüsse 2022 und 2023 deshalb teilweise mit Beanstandungen abschließen werden. Ziel ist es, die festgestellten Punkte im Abschluss 2024 zu bereinigen.
Zugleich machte die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes deutlich, dass die Umstellung und die erstmalige vollständige Aufstellung der Abschlüsse einen Lernprozess darstellen. Aufgrund der mehrjährigen Anwendung der Erleichterungen sind die Abschlüsse 2022 bis 2024 für Tangerhütte die ersten vollständig aufzustellenden Jahresabschlüsse seit Einführung der Doppik. Routinen und Erfahrungen entstehen erst mit der wiederholten Erstellung. Nach den Erfahrungen des Rechnungsprüfungsamtes betrifft dieser Lernprozess sowohl die Kommunen bei der Aufstellung als auch die Rechnungsprüfung.
Was bedeutet das für den Haushalt?
Die Jahresabschlüsse waren in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand intensiver Diskussionen im Stadtrat. Dabei stand insbesondere die Frage im Raum, ob ohne abgeschlossene beziehungsweise geprüfte Jahresabschlüsse überhaupt ein neuer Haushalt beschlossen werden kann.
Das Rechnungsprüfungsamt stellte hierzu klar, dass zwischen Aufstellung, Prüffähigkeit und abgeschlossener Prüfung eines Jahresabschlusses unterschieden werden muss.
Nach § 102 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt ist für das weitere Verfahren einer Haushaltssatzung grundsätzlich entscheidend, dass dem Rechnungsprüfungsamt ein prüffähiger Jahresabschluss des Vorvorjahres vorliegt. Für den Haushalt 2026 ist dies der Jahresabschluss 2024. Das Gesetz macht die vorgelagerte Beschlussfassung des Stadtrates über den Haushalt dagegen nicht von einer bereits abgeschlossenen Prüfung dieses Jahresabschlusses abhängig.
Nach Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes ist diese gesetzliche Voraussetzung durch die Übergabe der Jahresabschlüsse im Januar 2026 grundsätzlich erfüllt. Die Abschlüsse enthalten die vorgeschriebenen Pflichtbestandteile und sind formal vollständig aufgestellt.
Das Rechnungsprüfungsamt erläuterte zugleich den Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung: Das Gesetz verlangt ausdrücklich einen prüffähigen und nicht einen bereits abschließend geprüften Jahresabschluss. Damit soll die Handlungsfähigkeit einer Kommune nicht davon abhängig sein, wann die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt abgeschlossen werden kann.
Damit sind zwei Verfahren voneinander zu unterscheiden: Die Aufarbeitung und Prüfung der zurückliegenden Jahresabschlüsse wird weitergeführt und soll den bestehenden Rückstand abbauen. Parallel dazu kann der Stadtrat über den aktuellen Haushalt beraten und beschließen.
Stadtrat beschließt Haushalt und Konsolidierungskonzept
Im Anschluss an den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes setzte der Stadtrat seine Beratungen über das Haushaltskonsolidierungskonzept und den Haushalt fort. Nach umfangreichen Beratungen und mehr als 100 Änderungen stimmte der Stadtrat dem Haushalt und dem Haushaltskonsolidierungskonzept zu.
Die Verwaltung wird nun die noch offenen Feststellungen aus der Jahresabschlussprüfung weiter abarbeiten und die überarbeiteten Unterlagen für 2024 dem Rechnungsprüfungsamt zur abschließenden Prüfung zur Verfügung stellen.
Das Rechnungsprüfungsamt hat angekündigt, anschließend die drei Prüfverfahren für 2014 bis 2022, 2023 und 2024 parallel zum Abschluss zu bringen. Einen belastbaren Termin für die Vorlage der Prüfberichte konnte das Rechnungsprüfungsamt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht nennen.