Fundbüro / Fundsachen

Aktualisiert: 20.11.2023

Gefunden:

In der Bismarckstraße (in Höhe der Einfahrt zum Parkplatz am Bahnhof/Norma) in Tangerhütte ist am 15.11.2023 eine junge weiße Flugente gelandet und im Zuge der Verkehrssicherung eingefangen worden. Der Besitzer kann sich diese bis einschließlich 17.11.2023 um 12:00 Uhr auf dem Gelände des Bauhofs der EG Stadt Tangerhütte abholen.

Gefunden wurde gestern (04.09.2023) auf dem Weg Mühlensteig bis Werner-Seelenbinder-Ring ein Kinderfahrrad der Marke Pegasus (Farbe schwarz mit roten Streifen).

Gefunden wurde heute (03.08.2023) ein Schlüsselbund mit 8 Schlüsseln, an der Otto-Nuschke-Str. zwischen den Garagen.

In der Straße der Jugend in Tangerhütte (in der Nähe des Friedhofs) wurde am 18.05.2023 ein Schlüssel (vermutlich Fahrradschlüssel, Grau, Anthrazit) mit rotem Knopf in der Mitte (LED-Licht) und Reserveschlüssel gefunden.

Vor der Tanger-Apotheke in Tangerhütte wurde bereits Ende Januar ein Autoschlüssel (Schwarz) mit Anhänger von der Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Antje Hachmeier gefunden. Der Schlüssel wurde uns erst am 13.06.2023 übergeben.

In Tangerhütte gefunden wurde am 23.05.2023 in der Nähe des Friedhofes ein herrenloses Damenrad, Farbe blau. Wer vermisst so ein Fahrrad?

In Tangerhütte gefunden wurde am 17.05.2023 in der Nähe des Mausoleums ein Brille mit grünem Gestell (Marke: Koberg + Tente). Wer vermisst so eine Brille?

 

Verloren:

Erledigt: Gesucht wird seit dem 07.06.2023 ein Schlüsselbund mit einem runden „H“ aus Metall am Anhänger. Das Schlüsselbund wurde vermutlich auf dem Weg von Penny Richtung Stadt verloren. Das Schlüsselbund wurde gefunden und dem Besitzer übergeben. Vielen Dank an den Finder.

 

Wer die genannten Gegenstände vermisst oder Auskunft geben kann zum Verbleib der noch gesuchten Gegenstände, meldet sich bitte im Fundbüro Tangerhütte, über Tel. 03935/931717 oder über

 

Bitte beachten Sie folgende Informationen zum Umgang mit Fundgegenständen

Die Rechte und Pflichten der Finder und Verlierer werden in den §§ 965 bis 984 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Alle Gegenstände die innerhalb des Verwaltungsbereichs der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte gefunden werden (Fundsachen), müssen unverzüglich dem Eigentümer zurückgegeben werden.

Ist der Eigentümer nicht bekannt, muss die Fundsache beim Fundbüro des Rathauses, Bismarckstraße 5 in 39517 Tangerhütte, gemeldet bzw. abgegeben werden.

Diese werden registriert und sechs Monate sorgfältig aufbewahrt.

Es ist auch möglich, dass der Finder eine Sache bei sich verwahrt.

Das Fundbüro ermittelt nach Möglichkeit den Verlierer und versucht diesen zu benachrichtigen.

Grundsätzlich haben die Finder Anspruch auf Finderlohn. Dieser Anspruch besteht ausschließlich gegenüber dem Eigentümer bzw. Verlierer und richtet sich nach dem Wert der Fundsache. Dieser beträgt 5 % bei einem Wert bis zu 500,00 € und 3 % bei einem Wert von mehr als 500,00 €.

Sollte sich der Eigentümer innerhalb der sechs Monatsfrist nicht gemeldet haben, kann der Finder die Sache erhalten. In der Regel wird bei der Meldung des gefundenen Gegenstandes gefragt, ob Interesse an der Sache besteht. Nach Ablauf der Frist werden die Finder automatisch benachrichtigt.

Sollte daran kein Interesse bestehen, geht die Fundsache auf die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte über.

Eine Verlust- oder Fundanzeige kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen.

Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:

  • Name und Anschrift des Verlierer bzw. Finders
  • Datum des Verlustes bzw. Fundes
  • Ort des Verlustes bzw. Fundes
  • Genaue Beschreibung des verlorenen bzw. gefundenen Gegenstandes


Sollten Sie einen Verdacht haben, die Sache könnte gestohlen sein, empfiehlt es sich eine Anzeige bei der Polizei vorzunehmen.


Bei der Aushändigung des Gegenstandes, legen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.

Von Ihnen muss glaubhaft gemacht werden, dass Sie der Eigentümer der Fundsache sind, ggf. bringen Sie einen Nachweis mit.

Sollte die Abholung des Gegenstandes durch Dritte erfolgen, benötigen wir eine Vollmacht.

Für die Verwahrung der Fundsachen werden Gebühren je nach Wert des Gegenstandes erhoben.
Sie können zwischen 2,60 € und 500,00 € liegen.