Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte ist bestrebt, ihre Website www.tangerhuette.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 sowie das Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.tangerhuette.de veröffentlichte Website der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise konform mit den Anforderungen der BITV 2.0 und des BGG. Es sind noch nicht alle Kriterien vollständig erfüllt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte und Gründe hierfür

Obwohl wir uns bemühen, die Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten, gibt es noch einige Bereiche, die derzeit nicht vollständig den Anforderungen entsprechen. Die folgenden Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei:

PDF-Dokumente:

  • Status: In Bearbeitung
  • Mängelbeschreibung: Ein Großteil der auf der Website zur Verfügung gestellten PDF-Dokumente (z.B. Satzungen, Bekanntmachungen, Pressemitteilungen) sind derzeit nicht vollständig barrierefrei, insbesondere ältere Dokumente. Dies betrifft typischerweise die WCAG-Erfolgskriterien 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte, z.B. bei gescannten Dokumenten ohne Texterkennung), 1.3.1 (Info und Beziehungen, z.B. fehlende logische Struktur und Tags) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert, z.B. unzureichende Kennzeichnung von interaktiven Elementen).
  • Geplante Maßnahme und Zeitplan: Wir arbeiten daran, neue Dokumente von vornherein barrierefrei zu erstellen. Innerhalb der nächsten zwei Jahre (bis Mai 2028) werden alle neu erstellten PDF-Dokumente grundsätzlich barrierefrei veröffentlicht. Wichtige und häufig abgerufene Bestandsdokumente werden in diesem Zeitraum priorisiert nach und nach auf Barrierefreiheit geprüft und, wo technisch und organisatorisch machbar, angepasst.
  • Hilfestellung: Sollten Sie ein nicht barrierefreies PDF-Dokument benötigen, kontaktieren Sie uns bitte, wir stellen Ihnen die Inhalte gerne in einem zugänglichen Format zur Verfügung.

Alternative Texte für Bilder:

  • Status: Weitestgehend behoben, Restmängel in Bearbeitung
  • Mängelbeschreibung:Durch einen umfassenden Relaunch der Website wurden die meisten Bilder ohne oder mit unzureichenden Alternativtexten (Alt-Texten) behoben. Es kann jedoch in sehr seltenen Einzelfällen vorkommen, dass Bilder auf der Website noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte verfügen (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte).
  • Geplante Maßnahme und Zeitplan:Bei der Erstellung neuer Inhalte werden Alt-Texte konsequent eingesetzt. Etwaige verbleibende Mängel werden im Rahmen der fortlaufenden redaktionellen Pflege und bei der nächsten umfassenden Überprüfung der Website kontinuierlich identifiziert und behoben.

Kontrastverhältnisse:

  • Status: In Bearbeitung
  • Mängelbeschreibung:In einigen wenigen, isolierten Bereichen der Website können die Kontrastverhältnisse von Text und Hintergrundfarben möglicherweise nicht immer den WCAG 2.1 AA-Standards entsprechen (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum)), was die Lesbarkeit für Personen mit Sehbehinderung erschweren könnte. Der Header der Website erfüllt die Kontrastanforderungen.
  • Geplante Maßnahme und Zeitplan:Diese werden im Rahmen der nächsten technischen Überarbeitung oder bei der nächsten Design-Anpassung, spätestens bis Mitte des Jahres 2027, behoben.

Gebärdensprache und Leichte Sprache:

  • Status: Unverhältnismäßige Belastung
  • Mängelbeschreibung:Derzeit gibt es keine umfassenden Angebote in Gebärdensprache oder Leichter Sprache (betroffene WCAG-Erfolgskriterien sind u.a. 3.1.5 Leselevel und 1.2.6 Gebärdensprache (voraufgezeichnet)).
  • Begründung gemäß § 16a Abs. 4 BGG LSA: Die vollumfängliche und flächendeckende Bereitstellung sämtlicher Inhalte in Gebärdensprache und Leichter Sprache stellt aufgrund der geringen Personalkapazitäten und der damit verbundenen hohen Kosten, die im Verhältnis zum erwarteten Nutzen für die verhältnismäßig kleine Zielgruppe als unverhältnismäßig angesehen werden, eine unverhältnismäßige Belastung dar. Eine Einzelfallprüfung hat ergeben, dass die Implementierung einer vollumfänglichen Lösung eine solche Belastung darstellen würde. Wir streben jedoch an, grundlegende Informationen in Leichter Sprache sukzessive anzubieten, sobald entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen verfügbar sind.

Videos:

  • Status: Rechtsvorschrift nicht anwendbar
  • Begründung: Auf unserer Website werden derzeit keine Videos bereitgestellt. Daher sind die Anforderungen an Untertitel oder Audiodeskriptionen (z.B. WCAG-Erfolgskriterien 1.2.2 Untertitel (voraufgezeichnet) und 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (voraufgezeichnet)) nicht anwendbar.

3. Erstellung und letzte Überarbeitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung wurde am 24. Juni 2025 erstellt. Die Bewertung des Stands der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung durch die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte und der Prüfung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit der Unfallkasse Sachsen-Anhalt vom 01.04.2026. Die Erklärung wurde zuletzt am 08. Mai 2026 überarbeitet.

4. Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ihre Rückmeldungen helfen uns, die Barrierefreiheit unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Die für die Bearbeitung Ihrer Anfragen zuständige Stelle ist das Team Zentrale Dienste/EDV.

Zuständige Stelle

Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte
Team Zentrale Dienste/EDV
Bismarckstraße 5
39517 Tangerhütte

Telefon: +49 3935 9317-0 (Zentrale, bitte geben Sie an, dass Ihr Anliegen die Barrierefreiheit der Website betrifft, um an das zuständige Team Zentrale Dienste/EDV weitergeleitet zu werden.)

E-Mail:edv@tangerhuette.de

Kontaktformular Barrierefreiheit:zum Kontaktformular

5. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt wenden. Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.

Link zur Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle

Wir sind bestrebt, die Zugänglichkeit unserer Website kontinuierlich zu verbessern und bedanken uns für Ihre Hinweise und Ihr Verständnis.

Version: 2.0 vom 08.05.2026
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