Veröffentlichungsdatum: 22.05.2025
Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte sucht nach Ablauf der Amtszeit für die Neubesetzung der Schiedsstelle interessierte Bürgerinnen und Bürger für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsfrau bzw. Schiedsmann.
Voraussetzungen für die Berufung als Schiedspersonen It. Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG) sind:
- die Vollendung des 25. Lebensjahres
- der Wohnsitz muss innerhalb der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte sein
- die Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein
- Sie dürfen nicht gemäß § 3 Abs. 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz von der Wahl zur Schiedsperson ausgeschlossen sein
Wenn Sie Interesse für eine solche ehrenamtliche und anspruchsvolle Aufgabe haben, dann bewerben Sie sich bitte formlos, schriftlich bis zum 31.07.2025 bei der Einheitsgemeinde Stadt
Tangerhütte, Bismarckstr. 5, 39517 Tangerhütte.
Für Rückfragen rund um die Schiedsstelle stehen wir Ihnen im Rathaus Tangerhütte sowie unter der Rufnummer 03935/931717 gern zur Verfügung.