Veröffentlichungsdatum: 11.07.2025
Aufgrund der im Stadtrat am 25.06.2025 beschlossenen 1. Änderung der Hebesatzsatzung 2025 werden am 11. Juli 2025 noch einmal angepasste Grundsteuerbescheide versandt und dürften ab dem 14. Juli bei den Bürgerinnen und Bürgern eingehen. Diese Bescheide berücksichtigen die angepassten Hebesätze und sind ab der nächsten Fälligkeit im August zahlungspflichtig.
Aufgrund der neuen Hebesätze ergibt sich in der Grundsteuer A eine Nachveranlagung von 32.961,01 €, bei der Grundsteuer B von 99.167,18 €. Insgesamt entstehen der Einheitsgemeinde im Vergleich zum Gesamtaufkommen im Jahr 2024 Mindereinnahmen in Höhe von 140.235,63 Euro.
Bei Rückfragen zur Grundsteuer bitten wir um Kontaktaufnahme ausschließlich per E-Mail an steuer@tangerhuette.de. Ein Rückruf erfolgt zeitnah durch die zuständigen Mitarbeitenden. An Nichtsprechtagen ist eine direkte telefonische Erreichbarkeit nicht gewährleistet.
Stadtrat beschließt neue Hebesätze – Konsolidierungsdruck bleibt bestehen
In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat beschlossen, die ursprünglich zum 01.01.2025 gesenkten Hebesätze für die Grundsteuer A und B wieder rückgängig zu machen und stattdessen die ursprünglichen Werte von 2024 beizubehalten:
Grundsteuer A: 300 % (vorher 250 %), Grundsteuer B: 350 % (vorher 300 %)
Die Verwaltung hatte im Vorfeld eine stärkere Anhebung auf 355 % (A) und 405 % (B) empfohlen, um den Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung zu entsprechen und die strukturell angespannte Finanzlage zu verbessern. Diese Empfehlung fand jedoch keine Mehrheit.
Die Entscheidung folgte auf intensive Beratungen, zuletzt auf der Klausurtagung vom 26. Mai 2025. Dort hatte die Verwaltung mehrere Varianten vorgestellt und insbesondere auf die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die begrenzte Handlungsfreiheit hingewiesen. Eine vierte Variante wurde als Kompromiss vorgeschlagen, konnte jedoch nicht durchgesetzt werden.
Die finanzielle Lage bleibt angespannt. Die Haushaltsverfügung des Landkreises sieht vor, dass 1,7 Millionen Euro nicht verausgabt werden dürfen. Auch die Kassenkreditlinie lässt keine weiteren Ausgaben zu.