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Regelung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis Stendal

Veröffentlichungsdatum: 20.10.2025 - PM179/2025

Landkreis Stendal erinnert an zulässige Zeiträume, Auflagen und Verbote

Der Landkreis Stendal weist darauf hin, dass das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Ziel der Regelung ist es, eine umweltverträgliche Entsorgung zu ermöglichen und gleichzeitig Belästigungen sowie Gefahren zu vermeiden.

Erlaubte Zeiträume
Das Verbrennen ist in folgenden Zeiträumen gestattet:

15. Oktober bis 30. November und vom 1. Februar bis 15. März
Innerhalb dieser Fristen darf jeweils nur einmal pro Zeitraum auf dem eigenen Gartengrundstück, auf dem die Abfälle angefallen sind, mittwochs und samstags von 9:00 bis 18:00 Uhr verbrannt werden – nicht an Feiertagen.

Vorgaben für das Kleinfeuer
Das Feuer darf eine Grundfläche von maximal 1,5 x 1,5 Metern und eine Höhe von höchstens 1 Meter haben. Der Verbrennungsvorgang muss innerhalb von zwei Stunden abgeschlossen sein.

Grundsätzlich dürfen nur solche pflanzlichen Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden verbrannt werden, die nicht kompostiert oder anderweitig verwertet werden können oder deren Beseitigung aus Gründen des Pflanzenschutzes oder des Gemeinwohls erforderlich ist.

Mindestabstände
Beim Verbrennen sind folgende Abstände zwingend einzuhalten:

5 Meter zu Gebäuden, Grundstücksgrenzen, Leitungen oder anderen brennbaren bzw. gefährdeten Sachen, 30 Meter zu Waldflächen und 100 Meter zu Krankenhäusern und Altenpflegeheimen

Schutz von Tieren und Umwelt
Zwischengelagerte Gartenabfälle (länger als eine Woche) müssen unmittelbar vor dem Verbrennen umgesetzt werden, um unter anderem versteckte Tiere zu schützen.

Bei starkem Wind (ab Stärke 6), Nebel, Inversionswetterlagen oder hoher Luftfeuchtigkeit darf nicht verbrannt werden. Auch bei anhaltend trockener Witterung und Waldbrandwarnstufe 3 oder 4 ist das Verbrennen untersagt.

Weitere Informationen
Die vollständige Verordnung über das Verbrennen bestimmter pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen finden Sie auf der Website des Landkreises Stendal unter:
https://www.landkreis-stendal.de/datei/anzeigen/id/1090914,1037/verbrennungsverordnung_landkreis_stendal.pdf

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PM_179_2025_Regelung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle.pdf
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