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Höhere Hebesätze für 2026 vorgeschlagen – Haushaltslage bleibt angespannt

Veröffentlichungsdatum: 17.11.2025

Für das Haushaltsjahr 2026 steht die turnusgemäße Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer an. In diesem Zusammenhang wird dem Stadtrat eine Anpassung der Hebesätze an den Landesdurchschnitt Sachsen-Anhalts zur Beratung und Beschlussfassung vorgeschlagen. Ziel ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Einheitsgemeinde auch künftig abzusichern und weitere Handlungsspielräume zu schaffen.

„Ja, es bedeutet für viele Eigentümer eine höhere Zahlung. Das wissen wir. Aber wir sind verpflichtet, die Wahrheit offen auszusprechen: Unsere Gemeinde gibt seit Jahren mehr Geld aus, als sie einnimmt“, erklärt Bürgermeister Andreas Brohm. „Gleichzeitig haben wir über acht Millionen Euro Schulden in den letzten zehn Jahren abgebaut – und wir investieren laufend in unsere Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und Daseinsvorsorge. Doch ohne zusätzliche Einnahmen werden wir nicht das leisten können, was notwendig ist.“

Hintergrund: Warum ist eine Anpassung notwendig?

Durch die Grundsteuerreform 2025 sind die Einnahmen der Einheitsgemeinde deutlich gesunken. Die bestehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um alle laufenden Aufgaben, gesetzlichen Pflichtleistungen und dringend notwendigen Investitionen zu finanzieren. Hinzu kommt: Der Personalbestand in der Verwaltung wurde in den letzten Jahren bereits reduziert, um die laufenden Personalkosten stabil zu halten.

Einnahmen deutlich gesunken

Für eine verlässliche Haushaltsplanung 2026 ist eine Hebesatzsatzung zwingend notwendig, insbesondere, da der Haushalt selbst nicht zu Jahresbeginn beschlossen werden kann. Eine Erhöhung der Hebesätze würde helfen, die bestehenden Finanzierungslücken zu verringern.

Vorgeschlagene Hebesätze ab 2026: Grundsteuer A: 342 % (bisher: 300 %) Grundsteuer B: 424 % (bisher: 350 %) Gewerbesteuer: 380 % (unverändert)

Diese Hebesätze entsprechen dem aktuellen Landesdurchschnitt Sachsen-Anhalts.

Was würde das für den Gemeindehaushalt bedeuten?

Mit der vorgeschlagenen Erhöhung wären im Jahr 2026 Mehreinnahmen in Höhe von ca. 180.000 Euro gegenüber 2025 realisierbar. Im Vergleich zu den Jahren vor der Steuerreform wären es rund 75.000 Euro zusätzlich.

Geplante Einnahmen 2026 im Vergleich:
Grundsteuer B:
2024: 849.845 €
2025: 713.282 €
2026 (Plan): 874.600 €

Grundsteuer A:
2024: 180.337 €
2025: 195.776 €
2026 (Plan): 227.700 €

Ein Teil des Anstiegs in der Grundsteuer A resultiert zudem daraus, dass seit 2025 mehr Grundstücke der Steuerpflicht unterliegen.

„Wir wollen gestalten – nicht nur den Mangel verwalten“, betont Bürgermeister Brohm. „Jede Bürgerin und jeder Bürger hat Anspruch auf Ehrlichkeit. Unsere Gemeinde lebt von dem, was wir gemeinsam aufbringen. Und sie braucht diese Einnahmen, um zukunftsfähig zu bleiben.“

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