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Kinderbetreuung in Zeiten der Corona-Pandemie

Mit der Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb am 01.03.2021 steigt das Risiko für das Betreuungspersonal in unseren Tageseinrichtungen sich mit dem Corona-Virus anzustecken.

Entgegen der Berichterstattung in der Volksstimme am 18.03.2021, wo Stadträte Tests für Erzieher und Kindern fordern, sind Tests für die Erzieher bereits seit Jahresbeginn Teil der strengen Hygienekonzepte unserer Tageseinrichtungen. Dennoch erreichen uns fast täglich Meldungen über positive Verdachtsfälle.

Die Verfahrensweise nach einer positiven Schnelltestung ist durch den Landkreis Stendal vorgegeben worden, gegen den sich der Anspruch auf Kinderbetreuung richtet und der für Sachverhalte nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig ist.

Das Verfahren beim Auftreten einer Infektion schreibt vor, dass Kollegen/innen mit einem positiven Schnelltest sofort zwecks Verdachtsbestätigung/ -entkräftung einen Arzt aufsuchen, um ein gesichertes Testergebnis mittels PCR Testung zu erhalten. Die Tageseinrichtung ermittelt die möglichen Kontaktpersonen und informiert die betroffenen Eltern über den Verdachtsfall. Wer als Kontaktperson einzustufen ist, ist ebenfalls vorgegeben, so dass es Fälle gibt, bei denen von Geschwisterkindern nur 1 Kind unter Quarantäneanordnung zu stellen ist, da der positive Kontakt das Betreuungspersonal des einen Kindes war.

Fällt das Ergebnis des PCR-Test positiv aus, kontaktiert die Tageseinrichtung zunächst das Gesundheitsamt bezüglich des festzusetzenden Quarantäne- und Kontaktzeitraumes. Die Eltern der Kontaktkinder sowie das Kontaktpersonal werden darüber informiert, dass Sie sich umgehend in Quarantäne zu begeben haben. Eltern müssen daraufhin Ihre Kinder abholen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Stendal erhält die Kontaktpersonen abschließend per Liste. Hier ist ein Zeitraum von 1 Tag zwischen positiver Testung und Übermittlung der Kontakteliste gefordert.

Dieses Verfahren ist zwingend von der Einheitsgemeinde einzuhalten um Eltern die Sicherheit zu verschaffen, wer ersatzpflichtig für Verdienstausfall ist. Der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte steht es nicht zu, eine Tageseinrichtung für Kinder im eigenen Ermessen zu schließen. Eine Testung von Kindern ist aktuell nicht zulässig. Ein mögliches Verfahren dazu ist noch in der Abstimmung.

Die Anforderungen an die Sicherheit der Kinder und des Personals in unseren Tageseinrichtungen sind hoch und werden mit strengen Hygienekonzepten und entsprechenden Hilfsmitteln wie Schnelltests, Mundschutz und Desinfektion von allen Beteiligten sehr konsequent durchgesetzt. Dennoch bleibt das Virus unberechenbar und präsent.

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