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Mangelnde technische Voraussetzungen lassen Hauptausschuss im Videokonferenz-Format scheitern

Am Montag musste der 1. Hauptausschuss im Videokonferenz Format abgesagt werden.

Grund war die Beschwerde eines Mitgliedes, dass aufgrund mangelnder technischer Voraussetzungen an der Teilnahme gehindert wurde.

Nach §56a Abs.2 S.3 KVG(Kommunalverfassungsgesetz) LSA muss die Kommune sicherstellen, dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Videokonferenzsitzung einschließlich Beratung und Abstimmung eingehalten werden.

Die Kommune muss sich hier auf die Angaben des Ausschussmitgliedes verlassen. Daher ist eine Videokonferenz grundsätzlich möglich und Zulässig, aber in der Praxis nur durchführbar, wenn alle Gremienmitglieder dazu bereit und in der Lage sind.

Unter der Berücksichtigung der aktuellen Lage und unter Abwägung aller Belange der Gremienmitglieder bleibt nur das Format der Hybridsitzung oder die Beschlussfassung im Wege eines schriftlichen und elektronischen Verfahrens.

Die für den 5. Mai geplante Stadtratssitzung ist abgesagt. Am 07.Juni starten die Gremien in die nächste reguläre Sitzungsfolge. In welchem Format diese dann stattfinden werden, ist aktuell völlig offen.

Vielleicht spielt das Wetter mit und man kann die Beratungen bei sommerlichen Temperaturen im Freiluft-Format durchführen.

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PM_NR_043_2021_05_04_Video_Hauptausschuss.pdf
(c) Gordon Müller
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