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Haushalt sieht über 3,5 Mio.€ Investitionen in den Brandschutz bis 2025 vor

Der im März beschlossene Haushalt für das Jahr 2021 legt einen Schwerpunkt auf die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren der Einheitsgemeinde.

In diesem Jahr wird der Spatenstich für das Feuerwehrgerätehaus für den Bereich Lüderitz an der B189 in Lüderitz erfolgen. Die 765.000 € Fördermittel des Landes sind bereits für den mit 2,02 Mio. € veranschlagten Neubau bewilligt.

Bereits fest steht auch schon die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges mit einem Gesamtwert von 400.000 €. Davon werden 150.000 € durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert.

Der Haushaltsplan sieht die Anschaffung von drei weiteren Fahrzeugen bis zum Jahr 2025 mit einem Gesamtvolumen von 935.000 € vor. Diese Planungen knüpfen an die zentrale Beschaffung des Landes an und könnten mit bis 50% gefördert werden.

„Neben Ausrüstung und Ausstattung ist die Neugewinnung von Mitgliedern die zentrale Aufgabe der kommenden Jahre,“ erläutert Bürgermeister Andreas Brohm die Herausforderungen für den Brandschutz.

Im Jahr 2020 wurde mit den Kameraden besprochen und ausgelotet, wie die Einsatzbereitschaft langfristig erhalten und nach Möglichkeiten ausgebaut werden kann. Konsens der Diskussionen war u.a. eine angemessene Honorierung der Ehrenamtlichen zu finden.

Im Ergebnis dessen sieht die entsprechende Beschlussvorlage vor, die Entschädigungen der Führungskräfte anzupassen, sowie auch die Entschädigungen für geleistete Ausbildung und Einsätze. Durch die neugeschaffene Zuwendungsrichtlinie werden finanzielle Anreize gesetzt, die zu einer erfolgreichen Teilnahme an Qualifizierungen motivieren sollen.      

Die Kostensteigerungen von fast 50.000 € jährlich sind Bestandteil des beschlossenen Haushaltes. Dieser könnte noch im Mai von der Kommunalaufsicht des Landkreises genehmigt werden, dann könnte über das Geld verfügt werden.

Grundlage für die Umsetzung ist die Zustimmung des Stadtrates zu den Satzungsänderungen. Seit Februar dieses Jahres läuft die Anhörung in den Ortschaften dazu. Erst im Bauausschuss im März 2021 vertagte man das Thema. In der Folge fand in keinem Gremium eine Meinungsbildung dazu statt.

Die Verordnung (KomEVO, GVBL.LSA 2019, 116) über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Kommunen gilt auch für ehrenamtliche Mitglieder gewählter Gremien.

„Ich bin zuversichtlichen, dass die Gremien sich im zweiten Halbjahr 2021 damit befassen werden und wir zu einer positiven Beschlussfassung kommen“, gibt sich Bürgermeister Andreas Brohm zuversichtlich.

Die Änderungen würden dann rückwirkend zum 01.01.2021 Ihre Gültigkeit erlangen.

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PM-Nr_047_2021_05_10_Feuerwehrentschädigung.pdf
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