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Bürgerbefragung in der Ortschaft Schönwalde (Altmark) zum Vorhaben einer Photovoltaikfreiflächenanlage startet

Veröffentlichungsdatum: 15.05.2023 - PM 2023-076/2023

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde hat in seiner Sitzung am 19.04.2023 beschlossen eine Bürgerbefragung in der Ortschaft Schönwalde (Altmark) zum Vorhaben der Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage in der Gemarkung, gemäß § 28 Abs. 3 KVG LSA durchführen zu lassen.

Ziel ist es ein unabhängiges Ergebnis darüber zu bekommen, wie die Bürger der Ortschaft zum konkreten Vorhaben Photovoltaikfreiflächenanlage in ihrer Gemarkung stehen. Auf Grund der Befangenheit der der Ortschaftsräte hatte man diesem Vorgehen mehrheitlich zugestimmt.

Abstimmungsberechtigt sind nach Beschluss des Stadtrates alle Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft Schönwalde (Altmark) die zum 19.04.2023 ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz im Sinne des Melderechts in der Ortschaft Schönwalde (Altmark) innehaben. Insgesamt 80 Wahlberechtigte können so an der Bürgerbefragung teilnehmen.

Am 10.05.2023 wurden alle Briefe verschickt.

Bis zum 15.06.2023, 16:00Uhr haben die Wahlberechtigten der Ortschaft Schönwalde (Altmark) die Möglichkeit ihre Stimme zur Befragung abzugeben.

Die Bürgerbefragung endet am 15.06.2023 um 16:00 Uhr.

Die Auszählung erfolgt im Rathaus und ist öffentlich!

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PM_076_2023 Bürgerbefragung schönwalde
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