Aktuelles

Bürgerinformation zur aktuellen Pandemielage

Die aktuelle Pandemielage hat uns weiter fest im Griff. Das Rathaus bleibt weiterhin für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Eingang wird nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter gewährt. Dazu ist auch weiterhin beim Betreten des Rathauses das Eintragen in eine Kontaktnachverfolgungsliste oder die Registrierung über die Luca APP in unserem Rathaus notwendig.

Bitte meiden Sie Termine in der Verwaltung bei Erkältungsanzeichen!

Wenn möglich, weichen Sie auf unser umfangreiches Antragsangebot aus, welches Ihnen das Digitale Rathaus bietet. Auch Termine können über das digitale Rathaus beantragt werden.

Aktuelle Informationen

Umsetzung des neuen Infektionsschutzgesetzes

Auch die Verwaltung der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte wird die nach dem neuen Infektionsschutzgesetz vorgeschriebene 3-G Regelung umsetzen und alle nicht geimpften Mitarbeiter nur mit entsprechendem Testnachweis in die Verwaltung und/oder die Einrichtungen lassen. Dazu wird die Verwaltung zu festen Zeiten ein “Arbeitgeber-Testzentrum“ für unsere Mitarbeiter aus der Verwaltung, den Schulen, Kitas, Bauhofbereichen etc. einrichten.

Wir bitten um ihr Verständnis, dass es ggf. zu Einschränkungen im Besucherverkehr kommen kann.

Impfaktionstag des Landkreises am 30.11.2021 in Tangerhütte

Nach dem großen Zuspruch am letzten Impfaktionstag des Landkreises Stendal in Tangerhütte, wird am Dienstag, den 30.11.2021 im Kulturhaus Tangerhütte (Str. der Jugend 41) eine 2. Impfaktion stattfinden.

In der Zeit von 10:00 – 17:30 Uhr können sich Impfwillige ohne Terminvereinbarung Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen nach den entsprechenden Vorgaben verimpfen lassen.

Mitzubringen sind der Personalausweis und (nicht zwingend) die Krankenversicherungskarte. Letztere beschleunigt allein den Anmeldeprozess. Gleiches gilt für den Impfausweis. Wer ihn vorlegt, erhält direkt im Anschluss einen Eintrag. Alternativ wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.

Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen.

Weitere Informationen zur Impfaktion erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Stendal (LINK)

Übersicht Testzentren im Landkreis Stendal (LINK)

15. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes

Die 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 23.11.2021 ist in Kraft getreten. Darin wurden strengere Maßnahmen getroffen. So gilt nunmehr auch in Sachsen-Anhalt in vielen Innenräumen die 2G Regel. Nur Geimpfte oder Genesene sowie Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen bestimmte Räumlichkeiten betreten. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 15. Dezember 2021.

Das 2G-Modell gilt bei:

  • Veranstaltungen ab 50 Personen
  • Innengastronomie und Hochschulgastronomie
  • organisiertem Sportbetrieb mit Ausnahme u.a. von Berufssportlern und Kaderathleten
  • Kultureinrichtungen mit Ausnahme von Archiven und Bibliotheken
  • Beherbergungen (Hotels und Ferienwohnungen) mit Ausnahme von Beherbergungen
    aus beruflichen Gründen
  • Soziokulturellen Zentren, Bürgerhäusern, Seniorenbegegnungsstätten und -
    Treffpunkten sowie Angeboten in Mehrgenerationshäusern
  • Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten
  • Volksfesten
  • Reisebusreisen, Schiffrundfahrten, Stadtrundfahrten und vergleichbaren touristischen
    Angeboten

Dort, wo 2G gilt, müssen außerdem Hygienemaßnahmen, wie Abstandsregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eingehalten werden.

Das 2G+-Modell gilt für:

  • Clubs
  • Diskotheken
  • Chorgesang

Vom Tragen einer Maske, von Abstandsregelungen sowie Kapazitätsbegrenzungen kann bei 2G+ abgewichen werden.

Das 3G-Modell gilt bei:

  • Weihnachtsmärkten
  • Messen und Ausstellungen
  • ÖPNV
  • Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Frisör, Kosmetik, Physiotherapie, Tattoostudios)

Der Landkreis kann darüber hinaus weitere Einschränkungen erlassen. Laut Landesregierung zählen hierzu insbesondere Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum.

Längere Weihnachtsferien und keine Präsenzpflicht an Schulen

Die Präsenzpflicht an den Schulen in Sachsen-Anhalt gilt ab dem 25. November nicht mehr für alle Schülerinnen und Schüler. Eltern können beantragen, dass ihre Kinder zuhause bleiben und sie statt des Schulbesuchs Aufgaben lösen. Der Präsenzbetrieb gilt aber weiterhin als bevorzugte Form des Unterrichts. Ab dem 29. November gilt an den Schulen eine tägliche Testpflicht.

Außerdem werden die Weihnachtsferien vorgezogen. Letzter Schultag in Sachsen-Anhalt in diesem Kalenderjahr ist der 17. Dezember 2021. Ursprünglich sollten die Ferien erst am 22. Dezember beginnen.

Bürgermeister Andreas Brohm wünscht sich einen respektvollen Umgang

„In den kommenden Wochen wird es einmal mehr darauf ankommen, respektvoll miteinander umzugehen. Ungeimpfte Mitarbeiter müssen sich aufwendig testen, viele Diskussionen wird es geben und Arbeit wird liegen bleiben. Wir werden uns alle maximal in Stresssituationen begeben. Wir werden das alles vor Ort in den Schulen an den Arbeitsplätzen oder auch in den Familien direkt miteinander austragen.

Wir alle tragen die Lasten der Pandemie und auch nur gemeinsam werden wir diese bewältigen. Dabei dürfen der Respekt und das gute Miteinander nie aus den Augen verloren werden. Ich wünsche Ihnen allen eine friedvolle Adventszeit und bleiben Sie gesund.“

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BI_001_2021_11_26 Bürgerinformation zu Corona-Impfung.pdf
0.2 MB

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