Aktuelles

COVID-19 - Information der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte

Am 18. April 2021 läuft die 11. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt aus. Im Vorgriff auf die neue Verordnung wurde bereits einige Regelungsinhalte bekannt. Der Landkreis informierte uns über die aktuellen Einschränkungen.

Betrieb der Verwaltung der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte

Die aktuelle Entwicklung zwingt auch weiterhin den Betrieb im Rathaus massiv einzuschränken. Der persönliche Kontakt ist auf ein Minimum zu reduzieren. Bitte beachten Sie, dass ohne eine Terminabsprache kein Zugang zum Rathaus gewährt wird. Nutzen Sie das vielfältige online-Angebot um Ihr Anliegen Kontaktlos – auch zu Ihrem eigenen Schutz – zu klären.

Dazu hilfreich ist das Digitale Rathaus, welches Sie als App-Version mit Ihrem Smartphone oder über unsere Internetseite erreichen. Die Verwaltung erreichen Sie ebenso über die allgemeine E-Mail: oder telefonisch:

Montag bis Freitag:        09:00-12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich:       13:00-18:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich:   13:00-16:00 Uhr

Schulbetrieb im Landkreis Stendal

Im Landkreis Stendal bleiben alle öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft ab Montag, 19. April 2021 geschlossen. Somit schließen auch die drei Grundschulstandorte in der Einheitsgemeinde. Für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und ab dem siebten Schuljahrgang an Förderschulen findet für anspruchsgerechte Schülerinnen und Schüler Notbetreuung statt.

Schließungen Kindertagesstätten

Aufgrund der hohen Inzidenzwerte im Landkreis Stendal wird der Landrat analog zu den Schulschließungen ab Montag, den 19. April 2021 ebenfalls die Schließungen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen anordnen. Es wird in den Modus der Notbetreuung ab dem 21.April 2021 zurückgekehrt. Hier wurde bewusst der Mittwoch gewählt, damit sich die Personensorgeberechtigten und de Einrichtungen noch zwei weitere Tage auf die neue Situation einstellen können.

Wie sich die Ansprüche auf Notbetreuung darstellen werden, kann erst nach Bekanntgabe der ab Montag, 19. April 2021, in Kraft tretenden Verordnung genau festgelegt werden. Wir werden schnellstmöglich nach Erhalt entsprechender Unterlagen die Anträge auf Notbetreuung den Eltern über das Digitale Rathaus zur Verfügung stellen.

Angebot der offenen Jugendarbeit der Einheitsgemeinde

Die Ausweitung des Lockdowns trifft besonders auch unsere Kinder- und Jugendlichen in der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte. Kinder- und Jugendliche haben aktuell nicht die Möglichkeiten, in der Schule zu lernen. Nicht allen Eltern liegt es, die schulischen Aufgaben gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen zu erledigen. Diese Kinder und Jugendlichen sollen nicht noch mehr unter den Folgen des Lockdowns leiden.

Eltern, die Unterstützung benötigen z.B. bei Schulaufgaben, Betreuung von Kindern, wenn wichtige Termin anstehen oder sonstige Anliegen haben, können sich an das Team der offenen Jugendarbeit wenden.

Angebote im Rahmen der Berufsorientierung wie Berufsfindung, Praktika und sonstige Fragen rund ums Thema „Beruf“ können bei A. Klawitter angefragt werden.

Angebote der offenen Kinder – und Jugendarbeit wie Hausaufgabenhilfe, Gesprächsangebote, individuelle Unterstützungsangebote kann durch Frau E. Wolf-Köppe organisiert werden.

Die Räumlichkeiten des Jugendclubs Tangerhütte bieten genügend Möglichkeiten um mit Abstand und unter Einhaltung aller weiteren Hygieneauflagen sicher diese  Unterstützungsleistungen anzubieten. Alle Angebote finden im Jugendclub Tangerhütte, Werner – Seelenbinder – Ring 2a statt und Terminabsprachen sind notwendig.

Terminabsprachen können unter oder 0163/2698928 geführt werden. Die Kolleginnen/innen freuen sich auf Ihren Anruf.

Impfung von Wahlhelfern

Das Land informierte heute darüber, dass mit Blick auf die Landtagswahl am 6. Juni dieses Jahres in Sachsen-Anhalt die priorisierte Corona-Impfung von Personen vorgesehen ist, die am Wahltag als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im gesamten Land tätig sein werden. Darauf hätten sich das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration und die Landeswahlleiterin verständigt.

Durch den hiesigen Kreiswahlleiter wurde eine sofortige Abfrage der Einheits- und Verbandsgemeinden veranlasst, um die konkrete Anzahl derjenigen Wahlhelfer, die von diesem Impfangebot Gebrauch machen möchten, zu erhalten.

Wir erwarten in der kommenden Woche die Zuteilung der Impftermine für unsere Wahlhelfer. Wer bereits als Wahlhelfer eingeteilt ist und ein Impfangebot in Anspruch nehmen möchte, dann sich telefonisch in der Verwaltung melden.

Verordnung Kontakteinschränkung

Der Landrat wird die bestehende Verordnung zur Beschränkung von Kontakten erneuern und diese auf Grundlage der dann geltenden Eindämmungsverordnung des Landes erlassen, die ab dem 19. April 2021 in Kraft treten wird.

Den Einwohnern des Landkreises Stendal ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben gestattet.

Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben gestattet.

Verstöße gegen die Kontaktbeschränkung können mit einem Bußgeld in Höhe von 50,- Euro je Person geahndet werden.

Regelungen des Bundes

Die vorgesehenen einheitlichen Regelungen durch den Bund bleiben auch weiterhin abzuwarten. Die daraus resultierenden Einschränkungen im Landkreis Stendal werden auf Grundlage der Gesetzeslage umgesetzt. Der Landkreis informiert umgehend nach Vorliegen weiterer konkreter Regelungen.

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