Veröffentlichungsdatum: 23.12.2025
Antrag auf kurzfristige Sondersitzung kurz vor den Feiertagen
Drei Fraktionen des Stadtrates beantragten am 17. Dezember 2025 gemäß § 53 Abs. 5 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Einberufung einer Sondersitzung des Stadtrates für den 23. Dezember 2025 um 19:00 Uhr.
Nach Abstimmung wurde der Sitzungstermin einvernehmlich auf den 07. Januar 2026 verlegt.
Beantragt wurden zwei Tagesordnungspunkte:
die Wahl des 1. Allgemeinen Stellvertreters des Bürgermeisters sowie die Beauftragung eines Fachanwalts für Kommunalrecht im Zusammenhang mit eingelegten Widersprüchen.
Einberufung auf Minderheitenverlangen – rechtliche Hinweise der Verwaltung
Die Einberufung der Sitzung erfolgt auf Verlangen von mehr als einem Viertel der Mitglieder des Stadtrates. Ein Einvernehmen mit dem Bürgermeister ist in diesen Fällen gesetzlich nicht erforderlich.
Die Verwaltung hat die Sitzung entsprechend vorbereitet und die beantragten Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung gesetzt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass für einzelne Punkte bislang keine abschließend beschlussfähigen Grundlagen vorliegen und eine Beratung erforderlich ist.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass Sitzungen nach § 53 Abs. 5 KVG LSA ein wichtiges Minderheitenrecht darstellen und selbstverständlich umgesetzt werden. Gleichzeitig sei es im Interesse einer rechtssicheren und verantwortungsvollen Ratsarbeit erforderlich, Beschlüsse auf einer tragfähigen rechtlichen und haushaltsrechtlichen Grundlage zu fassen.