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Einheitsgemeinde hat einen bestätigten Haushalt 2021

Kommunalaufsicht genehmigt den Haushalt der Einheitsgemeinde.

Im Dezember 2020 hatte Bürgermeister Andreas Brohm die Eckpunkte des Haushaltplanes für 2021 im Stadtrat vorgestellt. Dem voran gingen unzählige Versuche von Verwaltung, Bürgermeister und Stadtrat einen mehrheitsfähigen Haushalsplan für 2020 aufzustellen. Diese führten leider zu einer Ablehnung von der Mehrheit der Stadträte.

In 2021 war man sich einig, zügig den Haushalt für 2021 beschließen zu wollen. In konstruktiver Weise fanden Verwaltung, Bürgermeister und Stadtrat zusammen und konnten am 24.03.2021 den Haushalt für das laufende Jahr beschließen.

Die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht liegt seit dem 17.05.2021 im Rathaus vor. Mit der Veröffentlichung am 02.06.2021 triff dieser am 03.06.2021 in Kraft.

Ab diesem Tage kann über die geplanten Mittel verfügt werden. Nach 16,5 Monaten vorläufiger Haushaltsführung kann in diesem Jahr planmäßig in die Umsetzung von Maßnahmen gegangen werden. Die bereitgestellten Mittel 2021 für die Ortschaften können dann Ihren Einsatz finden.

Aktuell entwickeln sich die Einnahmen der Einheitsgemeinde wie geplant, so dass nun in die Umsetzung gegangen werden kann. Größte Herausforderung ist es nun die umfangreichen Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

Auf der Abarbeitungsliste stehen naturgemäß viele Bauprojekte. Das Größte ist das Feuerwehrgerätehaus in Lüderitz oder der Bau eines Kita-Erweiterungsbau in Lüderitz durch einen Investor.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Digitalisierung von Arbeitsprozessen im Rathaus. Nach Einführung eines elektronischen Rechnungsworkflows und dem Digitales Rathaus gilt es diese Strategie fortzuführen um Arbeitsvolumina zu reduzieren.

Der Einsatz der Kita Software KIVAN jetzt auch in jeder Tageseinrichtung sowie die Einführung eines Datenmanagementsystem, um zukünftig papierlos auf alle Sachverhalte zuzugreifen, ändert die Arbeitsweise aller Mitarbeiter und muss vorbereitet und begleitet werden.

Auch das Digitale Rathaus kann noch viel mehr und wird weiterentwickelt.

Ebenfalls im Focus steht die Fertigstellung der Jahresabschlüsse für 2017, 2018, 2019 und 2020.

Oberste Priorität hat auch die Einrichtung eines Tax-Compliance-Systems, um ab dem Jahr 2023 den Anforderungen an das neue Umsatzsteuerrecht nachzukommen. Die Einheitsgemeinde wird dann in den meisten Aufgabenbereichen einem Unternehmer gleichgestellt und muss umfangreiche steuerliche Pflichten erfüllen. Ein Tax-Compliance-System hilft dabei den rechtlichen Rahmen aufzustellen, welcher sicherstellt den Steuerpflichten nachgekommen zu sein.

Die Liquidität der Einheitsgemeinde ist weiterhin größte Herausforderung. So kann im Finanzplan eine ausgeglichene Planung nicht erreicht werden. Die Einnahmen der Einheitsgemeinde reichen nicht aus um die Finanzierungstätigkeit (Bedienung von Krediten) zu decken. Dieser Zustand ist ab dem Haushaltsjahr 2023 rechtswidrig. Zudem ist die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten durch die Einheitsgemeinde nicht rechtskonform. Es ist nicht zulässig diese zur Deckung von Finanzierungslücken zu nutzen. Auch dürfen Liquiditätskredite die Grenze von 1/5 der Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit nicht übersteigen.

Der unausgeglichene Finanzplan und die rechtswidrige Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten erfordern die Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HKK). Allein die aktuell andauernde pandemische Lage haben das Erfordernis eines HKK für 2021 entbehrlich werden lassen. Aus diesem Grunde musste von einer Beanstandung abgesehen werden. Die Haushaltsplanungen 2022 ff. werden in Zusammenhang mit der Aufstellung eines HHK erfolgen. Grundlage werden die Planungsstände HKK 2020 sein, mit dem Ziel schnellstmöglich eine rechtskonforme Haushaltssatzung zu erzielen.

Der Planrahmen der Haushaltssatzung 2021 ff. ist bereits so ausgerichtet, dass 2028 alle Anforderungen an einen gesetzeskonformen Haushalt erreicht werden können. Ziel der kommenden Haushaltsberatungen wird es sein, diesen Planrahmen weiterhin einzuhalten und Maßnahmen zu prüfen, die evtl. dazu führen die Rechtskonformität schon früher zu erreichen.

„Nachdem nun die Genehmigung des Haushaltes 2021 vorliegt, werden wir umgehend in die Planungen 2022 ff. einsteigen, um die Möglichkeit zu schaffen, noch in 2021 einen genehmigungsfähigen Haushalt für 2022 in den Gremien diskutieren und beschließen zu können,“ gibt Bürgermeister Andreas Brohm den Ausblick auf die kommenden Haushaltsplanungen.

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PM_NR_054_2021_05_21_Haushalt_2021_genehmigt.pdf
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