Allgemeinverfügung des Landkreises Stendal gilt seit dem 27. Juni 2026
Die anhaltende Trockenheit macht auch vor der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte nicht halt. Der Landkreis Stendal verzeichnet auch im Jahr 2026 deutlich zu geringe Niederschläge. Die Wasserstände in Flüssen, Bächen und Gräben sind niedrig, auch das Grundwasser als wichtigster Wasserspeicher steht unter Druck.
Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Stendal eine Allgemeinverfügung erlassen. Ziel ist es, die vorhandenen Wasserreserven zu schützen, ein weiteres Absinken der Grundwasserstände zu vermeiden und die Gewässer sowie die dort lebenden Tiere und Pflanzen zu entlasten.
Die Regelungen gelten seit dem 27. Juni 2026 und voraussichtlich bis zum 30. September 2026, sofern sie nicht vorher wieder aufgehoben werden.
Kein Wasser aus Flüssen, Bächen, Gräben und Teichen entnehmen
Ab sofort ist es untersagt, Wasser mit Pumpen oder anderen technischen Geräten aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Dazu zählen unter anderem Flüsse, Bäche, Gräben und Teiche.
Gerade kleinere Gewässer reagieren besonders empfindlich auf Trockenheit. Wird zusätzlich Wasser entnommen, können sie schneller austrocknen. Das hat Folgen für Pflanzen, Tiere und das ökologische Gleichgewicht in und an den Gewässern.
Bewässerung tagsüber stark eingeschränkt
Auch bei der Bewässerung von Grünflächen gelten Einschränkungen. Öffentliche und private Grünflächen, Rasenflächen sowie Sportanlagen dürfen zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr nicht mit Wasser aus privaten Brunnen oder der öffentlichen Trinkwasserversorgung bewässert werden.
Der Hintergrund ist einfach: In den heißen Tagesstunden verdunstet ein großer Teil des Wassers, bevor es den Pflanzen zugutekommt. Die Bewässerung in dieser Zeit ist daher besonders wasserintensiv und wenig wirksam.
Ausnahmen bleiben möglich
Von den Einschränkungen nicht betroffen sind bestimmte Nutzungen, bei denen Wasser gezielt oder besonders sparsam eingesetzt wird. Dazu gehören unter anderem effiziente Bewässerungstechniken in der Land- und Forstwirtschaft, etwa Tröpfchenbewässerung.
Auch die Vorbereitung bestimmter Sportveranstaltungen, zum Beispiel im Tennis- oder Reitsport, bleibt weiterhin möglich. Wasserspiele, die in einem geschlossenen Kreislauf betrieben werden, sind ebenfalls nicht betroffen. Zudem bleibt die gezielte Abkühlung in Kindergärten weiterhin gestattet.
Rücksicht nehmen – auf sich selbst und auf andere
Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte weist darauf hin, dass es bei den Regelungen nicht vorrangig um Kontrolle oder Sanktionen geht. Entscheidend ist der gemeinsame verantwortungsvolle Umgang mit der Ressource Wasser.
Die aktuelle Lage zeigt deutlich: Alle sitzen in einem Boot. Wasser ist Lebensgrundlage, Erholungsraum, Naturraum und Voraussetzung für vieles, was im Alltag selbstverständlich erscheint. Deshalb ist es notwendig, den eigenen Wasserverbrauch anzupassen und Rücksicht auf andere zu nehmen – auf Nachbarinnen und Nachbarn, auf Landwirtschaft, Vereine, Einrichtungen, Tiere, Pflanzen und kommende trockene Wochen.
Verstöße können geahndet werden
Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Kontrollen können durch das Umweltamt des Landkreises Stendal erfolgen, auch auf Grundlage von Hinweisen anderer Behörden oder aus der Bevölkerung.
Die Einheitsgemeinde bittet darum, die Vorgaben ernst zu nehmen und im Alltag bewusst mit Wasser umzugehen. Jeder eingesparte Liter hilft, die vorhandenen Reserven zu schützen und größere Belastungen für Mensch, Natur und Infrastruktur zu vermeiden.