Veröffentlichungsdatum: 15.12.2025
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 über einen Antrag zum Freibad Lüderitz entschieden. Inhalt des Beschlusses waren die Auswertung der Freibadsaison 2025, eine mögliche Überarbeitung der Badeordnung sowie die Ausschreibung einer Stelle für einen Rettungsschwimmer im Jahr 2026.
Hintergrund des Widerspruchs
Der Bürgermeister hat gegen diesen Beschluss Widerspruch eingelegt. Grund dafür sind rechtliche Vorgaben, an die die Stadt gebunden ist. Neue Stellen dürfen nur dann ausgeschrieben werden, wenn dafür im städtischen Haushalt Mittel eingeplant sind. Der Haushalt für das Jahr 2026 ist derzeit noch nicht beschlossen, weshalb eine Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zulässig ist. Zudem enthält der Beschluss keine konkreten Angaben dazu, welche Änderungen an der Badeordnung vorgenommen werden sollen. Ohne klare Vorgaben kann die Verwaltung diesen Auftrag nicht umsetzen.
Weiteres Vorgehen
Die im Beschluss enthaltene Auswertung der Freibadsaison 2025 mit Angaben zu Besucherzahlen, Öffnungstagen sowie Einnahmen und Ausgaben ist grundsätzlich möglich. Der Widerspruch setzt den Beschluss vorerst aus. Der Stadtrat soll den Sachverhalt erneut beraten und einen klaren sowie rechtlich zulässigen Beschluss fassen.