Veröffentlichungsdatum: 12.02.2026
Die quartalsweise Berichterstattung zur Liquiditätslage der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte zum Stichtag 31.12.2025 zeigt: Die Gemeinde bleibt finanziell stark angespannt. Zwar konnte die kurzfristige Liquidität zum Jahresende verbessert werden – Entwarnung ist das nicht. Das Ergebnis ist vor allem das Resultat einer sehr strikten und anstrengenden Haushaltsdisziplin, nicht einer dauerhaft ausreichenden Finanzausstattung.
Liquidität: Kassenkredit sinkt – aber das Grundproblem bleibt
Zum 31.12.2025 betrug die Inanspruchnahme des Liquiditätsrahmens (Kassenkredit) 6.264.811,96 €. Gegenüber dem Quartalsende 30.09.2025 (6.814.202,51 €) entspricht das einer Entlastung um 549.390,55 €. Die Obergrenze der Liquiditätskredite von 8.800.000 € wurde eingehalten. Der Bericht führt dies ausdrücklich auf die fortgeführte strikte Haushaltsdisziplin und die Haushaltssperre zurück.
Bürgermeister Andreas Brohm
„Dass wir den Liquiditätsrahmen einhalten und den Kassenkreditrahmen nicht voll in Anspruch nehmen konnten, ist kein Zeichen von Wohlstand, sondern Ergebnis harter Steuerung. Wir priorisieren konsequent – und verschieben, was nicht zwingend sofort bezahlt werden muss.“
Was hinter dem Ergebnis steht: strikte Steuerung, Verschiebungen, Unterlassungen
Der Bericht macht deutlich, dass die Ergebnisverbesserung teilweise daraus resultiert, dass Maßnahmen nicht realisiert bzw. in Folgejahre verschoben wurden. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass dies keine nachhaltige Verbesserung der Liquiditätslage bedeutet.
Die Kehrseite ist konkret spürbar:
- Instandhaltungsmaßnahmen können nicht im erforderlichen Umfang umgesetzt werden.
- Ausgaben werden verschoben, um kurzfristig zahlungsfähig zu bleiben – Belastungen wandern in die Zukunft.
- Folgekostenrisiko: Unterlassene Instandhaltung führt später oft zu deutlich höheren Kosten.
Grundsteuer: sichtbarer Rückgang – strukturelle und schwer planbare Effekte
Ein besonders anschauliches Beispiel für die finanzielle Anspannung ist die Entwicklung bei der Grundsteuer. Sie gilt als vergleichsweise „verlässliche“ kommunale Einnahme – dennoch zeigt sich auch hier, dass die Realität erheblich von Annahmen abweichen kann.
- Grundsteueraufkommen 2024: 1.030.182,92 €
- Grundsteueraufkommen 2025: 911.091,45 €
- Differenz: –119.091,47 €
Damit stehen der Einheitsgemeinde allein aus der Grundsteuer im Jahr 2025 rund 119.000 € weniger zur Verfügung als im Vorjahr.
Die Ursachen sind zweigeteilt:
- Grundsteuer A: ca. 15.000 € mehr, weil Grundstücke erstmals steuerpflichtig wurden, die bis 2024 nicht der Steuerpflicht unterlagen.
- Grundsteuer B: ca. 135.000 € weniger, weil sich für viele Grundstücke der Messbetrag verringert hat.
Bürgermeister Andreas Brohm:
„Das Beispiel Grundsteuer zeigt, wie sensibel unsere Einnahmen sind. Selbst bei einer klassischen kommunalen Steuer können sich die Grundlagen verändern – und am Ende fehlen uns sechsstellige Beträge für laufende Aufgaben.“
Gemeinschaftssteuern: schwankungsanfällig und nur begrenzt steuerbar
Neben der Grundsteuer sind die Anteile an Einkommensteuer und Umsatzsteuer zentrale Einnahmequellen. Der Bericht macht deutlich, in welcher Größenordnung sich diese Posten bewegen – und dass sie zugleich spürbar schwanken können.
Der Einkommensteueranteil lag in 2023: 3.346.814,56 €, in 2024: 3.446.070,35 € und in 2025: 3.694.653,98 €
Damit liegt das Niveau beim Einkommensteueranteil grob bei 3,3 bis 3,7 Mio. € pro Jahr. Die maximale Abweichung innerhalb dieser drei Jahre beträgt rund 347.839 € (2023 zu 2025). Das ist eine Größenordnung, die bereits für sich genommen über die Frage entscheidet, ob die Gemeinde geplante Maßnahmen überhaupt beginnen kann oder nicht.
Wichtig ist: Diese Gemeinschaftssteuern hängen stark von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen ab (Kaufkraft, Arbeitsmarkt, Konsum). Solche Einflüsse kann eine Kommune nicht steuern. Damit entstehen jährlich erhebliche, kaum planbare Schwankungen, die im Ergebnis dazu führen, dass Haushaltsplanung zwar formal erfolgt, die tatsächliche Handlungsfähigkeit aber im Jahresverlauf immer wieder neu abgesichert werden muss.
Ausblick: Belastungen werden in die Zukunft verschoben – Risiken bleiben
Für 2026 bleibt die Lage fragil. Verschobene Maßnahmen werden im Folgejahr zahlungswirksam und belasten die Liquidität. Der Bericht nennt u. a. die Verschiebung von Projekten und Fördermitteln (z. B. Wirtschaftsweg Schleuß sowie Neubau FFW-Gerätehaus Bellingen/Hüselitz), die 2026 zu zusätzlichen Liquiditätsbedarfen führen können.
Zusätzlich wirken Mindereinnahmen nach, etwa bei EEG-Umlagen (für 2025 bestätigte Mindereinnahmen 360.600 €), und beeinflussen die Folgeplanung.
Kernbotschaft: Langfristige Leistungsfähigkeit ist nicht gesichert
Aus Sicht der Verwaltung bleibt das strukturelle Problem bestehen: Die Einnahmen reichen nicht aus, um Pflichtaufgaben, Werterhalt und notwendige Investitionen dauerhaft solide zu finanzieren. Bislang kann kein belastbarer Weg aufgezeigt werden, wie die Einheitsgemeinde langfristig wieder leistungsfähig wird, wenn auch künftig – mangels Einnahmen – nur unausgeglichene Haushalte geplant werden können.
„Wir halten die Zahlungsfähigkeit durch Disziplin, nicht durch auskömmliche Einnahmen, so Bürgermeister Andreas Brohm und weiter, auf Dauer ist das keine Lösung. Wir brauchen eine strukturelle Verbesserung der Finanzausstattung – sonst wird aus Verschieben der Sanierungsstau immer größer und muss später umso teurer bezahlen werden.“