Veröffentlichungsdatum: 23.12.2025
Die Stadtverwaltung nimmt die Diskussionen darüber zum Anlass, die in der Presse dargestellten Positionen mit den Fakten und der Begründung aus der Beschlussvorlage zusammenzuführen und sachlich einzuordnen.
Im Rahmen der „Perspektive 2035“ wurde am 1. Oktober 2025 im Stadtrat das neue Corporate Design (CD) der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte ausführlich vorgestellt und öffentlich diskutiert. Ziel des Corporate Designs ist es, künftig ein einheitliches, modernes und wiedererkennbares Erscheinungsbild für die Einheitsgemeinde zu schaffen. Es dient als Grundlage für Kommunikationsmittel wie E-Mail-Signaturen, Türbeschilderungen, Präsentationen, Drucksachen und digitale Veröffentlichungen.
Breite Diskussion und unterschiedliche Auffassungen
Das Thema wurde unterschiedliche und mit viel Interesse im Stadtrat diskutiert. Neben grundsätzlicher Zustimmung wurden kritische Punkte angesprochen. Mehrere Ratsmitglieder bemängelten eine aus ihrer Sicht zu späte Einbindung der Gremien und äußerten den Wunsch, dass ein neues Logo zunächst in den Ortschaften diskutiert werde, damit sich alle Teile der Einheitsgemeinde darin wiederfinden. Zudem wurden gestalterische Fragen, etwa zur Lesbarkeit des Logos oder zur Darstellung der Ortsteile, sowie Fragen zur Prioritätensetzung im Verwaltungsalltag thematisiert.
In der Berichterstattung wird zudem der Vorwurf eines „Alleingangs“ der Verwaltung erhoben und auf frühere Stadtratsbeschlüsse zur Nutzung bestehender Briefköpfe verwiesen. Ebenso wurden Zweifel an der Kostenneutralität geäußert, unter anderem mit Blick auf Arbeitszeit der Mitarbeitenden oder den Austausch von Türschildern.
Begründung und Rechtsauffassung der Verwaltung
Die Verwaltung hat diese Punkte in der Beschlussvorlage umfassend eingeordnet. Demnach fällt die Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Verwaltung – einschließlich Logo, Briefkopf, Layout-Standards und visueller Außendarstellung – rechtlich in die Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten. Nach § 66 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt handelt es sich dabei um eine Angelegenheit der inneren Organisation und der laufenden Verwaltung. Aus Sicht der Verwaltung ist der Stadtrat für diese konkrete Entscheidung nicht zuständig, weshalb der gefasste Beschluss als rechtswidrig und damit nichtig bewertet wird.
In der Beschlussvorlage wird zudem klargestellt, dass es keinen früheren Stadtratsbeschluss gibt, der ein verbindliches Logo für die Einheitsgemeinde festlegt. Entgegen anderslautender Annahmen handelt es sich daher nicht um einen Verstoß gegen einen bestehenden Ratsbeschluss.
Entstehung des Corporate Designs
Fakt ist:
- Das Corporate Design wurde vollständig innerhalb der Verwaltung entwickelt.
- Mitarbeitende haben sich mit hohem Engagement eingebracht, teilweise ergänzend zu ihrem regulären Arbeitsalltag.
- Externe Aufträge wurden nicht vergeben, Haushaltsmittel nicht eingesetzt.
- Ziel war ein einheitliches Erscheinungsbild zur Stärkung der Wiedererkennbarkeit, der Identifikation mit der Einheitsgemeinde und einer modernen Außendarstellung.
Die Verwaltung betont, dass dieses Engagement Ausdruck von Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeitenden ist und einen positiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Einheitsgemeinde leistet.
Beschluss, Widerspruch und weiteres Verfahren
Der Stadtrat hat am 10. Dezember 2025 mit 23 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und keiner Enthaltung die sofortige Untersagung der Nutzung des neuen Logos beschlossen. Bürgermeister Andreas Brohm hat gegen diesen Beschluss form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt. Dieses Verfahren ist gesetzlich vorgesehen, wenn der Hauptverwaltungsbeamte einen Ratsbeschluss für rechtswidrig hält.
Infolge des Widerspruchs wird sich der Stadtrat erneut mit der Angelegenheit befassen. Die Beratung ist für die Sitzung am 25. Februar 2026 vorgesehen. Erst danach wird abschließend geklärt sein, wie weiter zu verfahren ist.
Einordnung im Kontext der Perspektive 2035
Unabhängig von der kontroversen Debatte bleibt festzuhalten: Das Corporate Design ist Teil der „Perspektive 2035“ und dient keiner politischen Neuausrichtung, sondern der organisatorischen Weiterentwicklung der Verwaltung. Es soll Abläufe vereinheitlichen, Kommunikation erleichtern und die Einheitsgemeinde nach innen wie nach außen klarer und zeitgemäßer darstellen.
Bürgermeister Brohm betont abschließend, dass Hinweise und Kritik ernst genommen werden und in die Weiterentwicklung einfließen sollen. Ziel bleibt es, gemeinsam – Verwaltung, Stadtrat und Bürgerschaft – ein Erscheinungsbild zu entwickeln, mit dem sich die gesamte Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte identifizieren kann. In der Sache geht es: um ein gemeinsames, von eigenen Mitarbeitenden entwickeltes Erscheinungsbild, auf das die Einheitsgemeinde stolz sein kann.