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Informationen zum Wasserentnahmeverbot im Landkreis Stendal

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt für den Landkreis Stendal ab sofort ein Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern sowie eine Einschränkung der Nutzung des Grundwassers. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt mit Datum vom 22.06.2022 in Kraft und gilt bis zum 30.09.2022, alternativ jedoch bis auf Widerruf.

Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung sowie weitere Details finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten.

Symbol Beschreibung Größe
Pressemitteilung des Landkreises Stendal
99 KB
Allgemeinverfügung
96 KB

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