Veröffentlichungsdatum: 02.07.2025
Der Landkreis Stendal hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern sowie die Bewässerung von Grünflächen, Sportanlagen und landwirtschaftlichen Flächen einschränkt. Das Verbot gilt ab sofort und bis zum 30. September 2025, um die Wasserressourcen in der Region zu schützen. Die Bewässerung von öffentlichen und privaten Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen (z.B. Rasen-, Tennis- und Golfplätze) wird in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr untersagt. Die Untersagung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen, aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie für Bewässerungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.
Hintergrund:
Aufgrund der langanhaltenden, angespannten hydrometrologischen Lage haben sich in den Oberflächengewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Nach den milden und niederschlagsarmen Jahren 2018 bis 2023 ist festzustellen, dass sich die Grundwasser- und Oberflächenwasserstände noch nicht erholt haben. Auch im Frühjahr 2025 ist bisher keine signifikante Besserung der Situation eingetreten. Nach den derzeitigen Gegebenheiten, insbesondere unter Berücksichtigung der in den Monaten April und Mai dieses Jahres gefallenen Niederschlagssummen ist anzunehmen, dass die Wasserstände weiterhin sinken werden, sodass eine Änderung der Situation daher nicht absehbar ist.
Vor allem in den warmen Monaten wird vermehrt Wasser mittels technischer Hilfsmittel, wie Pumpvorrichtungen, aus den Oberflächengewässern entnommen und zu Bewässerungszwecken genutzt.
Verminderte Abflussmengen, geringe Wasserstände sowie das Algenwachstum und der Sauerstoffmangel führen dazu, dass das Wasserdargebot und die Wasserqualität abnimmt und zur Gefährdung für Flora und Fauna, für die Wasser als Lebensgrundlage dient, führt.