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Pressemitteilung Wildpark

Klarstellung zum Bericht vom 16.06.2020 in der Volksstimme

„Wildpark bekommt noch kein Geld“


Warum ist keine Auszahlung auf Grund der gefassten BV 204/2020 vom 05.02.2020 erfolgt?

Die Auszahlung ist im Beschluss BV 204/2020, der im Bürgerinfoportal einsehbar ist, an drei zahlungsbegründende Bestimmungen geknüpft. Das sind keine Nebenbestimmungen.

a) Wirtschaftsplan (liegt seit Februar vor)

b) Vereinseintragung (wurde am 17.06.2020 zugesendet)

c) Zoogenehmigung. (liegt nicht vor)

Folge des Beschlusses ist ein Zuwendungsvertrag, der zwischen der Einheitsgemeinde und dem Betreiberverein geschlossen wurde. Das Schließen einer Zuwendungsvereinbarung bzw. das Erstellen eines Zuwendungsbescheides unter erfüllenden Bedingungen ist übliches Verfahren im kommunalen Handeln.

Sollte aufgrund fehlender Unterlagen eine Auszahlung erfolgen, entspricht dies nicht dem Zuwendungsvertrag und dementsprechend auch nicht dem Stadtratsbeschluss. Der Bürgermeister darf nicht auszahlen.

Da dieser Zustand Ende März absehbar war, hatte die Verwaltung, angeregt im einfachen schriftlichen Verfahren, einen Beschluss zur Liquiditätshilfe Wildpark Weißewarte, Betreiberverein e.V. in Höhe von 30.000 € im Hauptausschuss zu treffen.

Die BV 247/ 2020 wurde mit 8 Ja Stimmen am 06.04.2020 gefasst. Zu diesem Zeitpunkt existierte der Betreiberverein noch gar nicht.

Am 07.04.2020 erfolgte mit den Vereinen (Betreiber- und Förderverein) die Absprache zur Umsetzung.

Der Beschluss hat zum Inhalt, dass bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten, der Bürgermeister in die Lage versetzt wird, eine Auszahlung tätigen zu können. Dies wäre dann über den Förderverein abgewickelt worden, da der Betreiberverein auch zu diesem Zeitpunkt noch über kein eigenes Konto verfügte.

Um die Liquiditätshilfe tätigen zu können, bedarf es der Feststellung einer solchen Notwendigkeit. Hierzu sollten die offenen Rechnungen und der Kontostand offengelegt werden.

Ein Antrag auf Liquiditätshilfe erfolgte nicht. Es gab auch keine weiteren Anfragen seitens der Vereine dazu.

Am 27.05.2020 gab es ein erneutes Gespräch mit den Vereinen. Grund war die 1. Antragsversion der CDU/FDP Fraktion (der Antrag wurde am 17.06.2020 zurückgezogen und nicht besprochen)

Liquiditätshilfe wurde nicht in Anspruch genommen.

Ein Antrag blieb aus.

Die Verwaltung legt Wert auf die Klarstellung, dass 30.000 € Liquiditätshilfe zur Verfügung stehen und seitens des Betreibervereines nicht abgerufen werden.


Bildunterschrift Falsch

Michael Grupe ist der Vorsitzende des Fördervereines des Wildparks e.V. und nicht Mitglied im Betreiberverein.

Herr Marco Radke ist Mitglied im Betreiberverein und Mitglied der CDU/FDP Fraktion im Stadtrat Tangerhütte.


Den Wildpark neu aufstellen.

Die Darstellung der Volksstimme erfasst nicht den Grund der Veränderung. Ein Neuanfang war notwendig geworden, da Verschiedenes nicht den aktuell erforderlichen Regelwerken entsprach. Dies führte zu Veränderungsprozessen und wurde öffentlich diskutiert.

Eine Neuaufstellung des Fördervereins ist vollzogen. Ein Betreiberverein hat sich gefunden.

Der Parkimbiss beendete seinen Betrieb nicht weil es den Veränderungsprozess gab, sondern weil dies seit Anfang 2019 feststand.

Es ist zu mutmaßen, dass nicht umgesetzte Auflagen des Gewerbeamtes Grund dafür gewesen sind. Die notwendigen Investitionen haben jetzt die Vereine übernommen und der Imbiss kann entsprechen genutzt werden.

Es entspricht nicht den Tatsachen, dass der Parkimbiss entschädigungslos an die Kommune übergegangen ist. Dieser ist privat auf kommunalem Boden errichtet worden und es wurden private Pachteinnahmen damit erzielt. Die Betriebskosten hatte die Einheitsgemeinde übernommen. Einen Zustand, den wir im Veränderungsprozess korrekt aufstellen konnten.

Die Einheitsgemeinde war beauflagt die Voraussetzungen des §42 BNatSchG / Zoogenehmigung) zu erfüllen. Nach dem die Mitarbeiter Ihr Ausscheiden aus dem Unternehmen angekündigt hatten, musste die Verwaltung tätig werden, da die zuständige Behörde hier Maßnahmen verhängt hätte. Mit der Beauftragung der Tipada Group war die Einheitsgemeinde in der Lage, die Voraussetzungen nach dem § 42BNatSchG zu erfüllen. Aktuell gelingt das dem Betreiberverein noch nicht. Am Markt gibt es defacto kein entsprechendes Personal. Das Netzwerk der Tierpfleger ist klein und überschaubar. Es gab keine Möglichkeit, Personal aus anderen regionalen Zooanlagen zur täglichen Unterstützung zu gewinnen.

Es ist eine Unterstellung das die Tipada Group „aus dem Bekanntenkreis angeheuert wurde“

Im Übrigen waren einzelne Stadträte u.a. der Ortsbürgermeister bei den ersten Vorstellungen der Tipada Group dabei und waren ebenfalls überzeugt von der Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

Es entspricht nicht, wie dargestellt, dass der Wildpark für 1 € verkauft werden sollte. Dies stand nie als Beschlussvorlage im Raum und darüber wurde auch nicht am 11.12.2019 im Stadtrat abgestimmt.

Der Bürgermeister verlangt eine Richtigstellung.


Weitere Hinweise.

Die Einheitsgemeinde hat nie den Wildpark mit 5 Vollzeitenkräften betrieben und das Ansinnen der Betreiber war in den Vorberatungen auch anders angedacht. Hier sollte der Park von einer Vollzeitkraft betrieben und von Ehrenamtlichen unterstützt werden. Offensichtlich hat sich eine Steigerung der Ausgaben für Personal ergeben. In der BV 204/2020 vom 05.02.2020 werden diese mit 148.750€/Jahr beziffert. In der BV 247/2020 vom 06.04.2020 werden 162.300,00€ angenommen.

Die Verwaltung betont ausdrücklich die gute Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden der beiden Vereine. Offene Fragen werden direkt besprochen und geklärt.

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