Veröffentlichungsdatum: 23.12.2025
Die aktuelle öffentliche Diskussion zur Partnerschaftsarbeit der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte macht eine sachliche und verständliche Einordnung erforderlich. Ziel ist es, klar darzustellen, worum es tatsächlich geht, welche Fakten zugrunde liegen und auf welcher Grundlage der Bürgermeister handelt.
Oberstes Ziel: Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs)
Die Einheitsgemeinde Tangerhütte hat sich ausdrücklich dazu bekannt, ihr kommunales Handeln an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) auszurichten. Diese Nachhaltigkeitsstrategie bildet den übergeordneten Rahmen für zahlreiche Aktivitäten der Verwaltung, darunter auch die internationale und überregionale Partnerschaftsarbeit.
Partnerschaften sind dabei kein Selbstzweck, sondern ein Instrument zur Umsetzung der SDGs. Sie sollen Austausch, Lernen, bürgerschaftliches Engagement und Entwicklung ermöglichen und sind Bestandteil einer strategischen Gesamtverantwortung der Einheitsgemeinde.
Partnerschaft Lüderitz–Lüderitz als Teil der Gesamtstrategie
Die bestehende Partnerschaft zwischen Lüderitz in der Einheitsgemeinde Tangerhütte und Lüderitz in Namibia ist in diese Nachhaltigkeitsstrategie eingebettet. Sie ist ein wichtiger Baustein, jedoch nicht das alleinige oder ausschließliche Handlungsfeld der Partnerschaftsarbeit.
Entgegen anderslautender Darstellungen ist die Partnerschaftsarbeit rechtlich keine ausschließliche Angelegenheit einer Ortschaft, sondern Teil der Aufgaben der Einheitsgemeinde. Außenvertretung, Teilnahme an Fachveranstaltungen, Netzwerken und Förderprogrammen liegen in der Zuständigkeit der Verwaltung und damit beim Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamten.
Wahrnehmung von Terminen im Rahmen pflichtgemäßer Amtsführung
Bürgermeister Andreas Brohm hat im Rahmen seiner Amtsführung an Terminen in Leipzig und Gießen teilgenommen. Dabei handelte es sich nicht um eigenständige Partnerschaftstreffen der Ortschaft Lüderitz, sondern um:
- einen fachlichen Austausch zur Digitalisierung auf Einladung der Stadt Leipzig sowie
- einen verpflichtenden Programmpunkt eines durch Bundesmittel geförderten Projekts, das auf einem Beschluss des Stadtrates beruht.
Diese Termine dienten der Umsetzung bestehender Beschlüsse und der strategischen Weiterentwicklung der Einheitsgemeinde. Ein eigenmächtiges oder zuständigkeitswidriges Handeln liegt nicht vor.
Konkrete Beteiligungsangebote wurden nicht genutzt
Im Zusammenhang mit der Partnerschaft Lüderitz–Lüderitz ist festzuhalten, dass konkrete Möglichkeiten zur Einbindung der Ortschaft Lüderitz zuletzt nicht wahrgenommen wurden. So wurde ein Besuch der namibischen Delegation in der Ortschaft Lüderitz ausgeschlagen. Ebenso wurde ein Angebot aus der Bürgerschaft, ein offenes Frühstück mit den Gästen aus Lüderitz (Namibia) zu organisieren, vom Ortschaftsrat nicht aufgegriffen.
Diese Entscheidungen liegen in der Verantwortung der Ortschaft und stehen im Widerspruch zu der Darstellung, eine Einbindung sei grundsätzlich nicht erfolgt.
Keine eigenen konkreten Zielsetzungen der Ortschaft bekannt
Der Einheitsgemeinde sind derzeit keine eigenen konkret formulierten inhaltlichen Ziele der Ortschaft Lüderitz zur Weiterentwicklung der Partnerschaft bekannt. Für eine nachhaltige und wirkungsvolle Partnerschaftsarbeit ist jedoch eine klare Zieldefinition entscheidend – insbesondere im Rahmen einer SDG-orientierten Gesamtstrategie. Das was im Memorandum of Understanding (MOU) vereinbart wurde, ist das Ergebnis dessen was von der Verwaltung, dem Bürgermeister, der Ortsbürgermeisterin, Bürgern und der Delegation aus Lüderitz (Namibia) zusammengearbeitet wurde beim ersten Treffen 2023 in der Einheitsgemeinde in Lüderitz.
Öffnung von Partnerschaften als strategisches Angebot
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie ist Partnerschaftsarbeit grundsätzlich offen angelegt. Beispielsweise wäre auch möglich die bestehenden Kontakte zur Ukraine zu intensivieren und weiter zu entwickeln. Er zeigt, dass internationale Zusammenarbeit auch aus bürgerschaftlichem Engagement heraus entstehen kann und die Einheitsgemeinde nicht ausschließlich auf eine einzelne Partnerschaft beschränken muss.
Einordnung und Ausblick
Zusammenfassend geht es nicht um die Infragestellung bestehender Partnerschaften, sondern um eine sachliche Klärung von Zuständigkeiten, Zielen und strategischen Grundlagen. Die Partnerschaftsarbeit der Einheitsgemeinde ist Teil einer übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategie und dient der Umsetzung der SDGs im Interesse der Einheitsgemeinde
Der Bürgermeister handelt dabei auf Grundlage geltenden Rechts, bestehender Beschlüsse und klar definierter kommunaler Ziele. Eine konstruktive Weiterentwicklung der Partnerschaftsarbeit setzt Transparenz, rechtliche Klarheit und gemeinsam formulierte Zielsetzungen voraus.