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Stadtrat beschließt Ergänzung der Gefahrenabwehrverordnung der Einheitsgemeinde

Pressemitteilung
Nummer: 2022 - 008/2022

Um die unkontrollierte Vermehrung herrenloser Katzen in der Einheitsgemeinde in den Griff zu bekommen, beschloss der Stadtrat der Einheitsgemeinde in seiner Sitzung am 26.01.2022 eine Ergänzung zur Gefahrenabwehrverordnung, die ab dem 10.02.2022 in Kraft tritt.

Darin ist festgelegt, dass Katzen und Kater, die sich nicht nur auf dem eigenen Grundstück aufhalten, sondern so genannte „Freigänger“ sind, künftig kastriert bzw. sterilisiert sein müssen. Eine Bestätigung des Tierarztes/-in ist für die Lebenszeit der Katze aufzubewahren und bei Verlangen vorzuzeigen.

Ebenfalls ist es nunmehr Pflicht, dass Katzenhalter ihre Tiere mit einem Transponderchip kennzeichnen (bei Hunden bereits seit 2009 gesetzliche Pflicht) und die Tiere in einem Heimtierregister z.B. „Tasso“ registrieren lassen müssen.

Jeder Katzenhalter hat also zukünftig dafür zu sorgen, dass seine Katze oder sein Kater ab dem 5. Lebensmonat nur noch kastriert und gechipt außerhalb der Wohnung oder des Grundstückes unterwegs sein darf.


Aber Achtung: Das gilt erst für Katzen, die nach dem 01.08.2021 geboren sind.
Von dieser Kastrationspflicht sind Tiere, die zur Zucht vorgesehen sind, ausgenommen. Züchter, ob sie nun privat oder gewerblich züchten, können einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung für die Kastration stellen.
Dieser Antrag kann handschriftlich oder auch online über das digitale Rathaus im Ordnungsamt Tangerhütte, Bismarckstr. 5,Tangerhütte, gestellt werden. Online -Anträge finden Sie über die Internetseite der Einheitsgemeinde, Bereich Recht und Ordnung, Anträge.

Ziel der Satzungsfestlegung ist die Eindämmung/ Verminderung von wildem Katzennachwuchs.
Durch das Chippen und die Registrierung der Katzen ist es bei Fundtieren möglich, diese Registernummern z. B. durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder durch Tierheimmitarbeiter auslesen zu lassen ,so dass das Tier (sofern in einem Register registriert) seinem Besitzer wieder zurückgegeben werden kann. Katzenhalter könnten mit „Tasso“ ihre Katze europaweit registrieren lassen.

Diese Maßnahmen ermöglicht es zudem herrenlose Katzen und Kater von jenen, die ein
Herrchen oder Frauchen haben, schneller zu unterscheiden.


Bitte beachten Sie auch: Wer Katzen füttert ist deren Halter! Diese Personen müssen sich
dann u.a. auch um die Kastration kümmern und dafür die Kosten tragen.


Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Rathaus Tangerhütte
unter der Telefonnummer 03935/93170 oder unter der Mailadresse:
ordnungsamt@tangerhuette.de zur Verfügung.

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PM_008_2022_ zu Katzenkastration- Erg. Gef.abwehr VO.pdf
0.1 MB

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