Veröffentlichungsdatum: 12.12.2025
Wie in der Sitzung des Stadtrates am 10. Dezember 2025 beschlossen, stellt die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte zum 1. Januar 2026 eine neue Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer auf. Der Beschluss war notwendig, da der Haushalt 2026 – einschließlich Haushaltskonsolidierungskonzept – zum Jahresbeginn nicht in Kraft treten kann und dennoch eine termingerechte Erhebung der Realsteuern gewährleistet werden muss. Grundlage hierfür ist § 25 des Grundsteuergesetzes.
Der Stadtrat folgte dabei dem bereits im Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss am 1. Dezember 2025 gefassten Änderungsantrag. Die neu festgesetzten Hebesätze entsprechen denen aus diesem Jahr und betragen: Grundsteuer A: 300 v. H, Grundsteuer B: 350 v. H, Gewerbesteuer: 380 v. H
Bürgermeister Andreas Brohm hatte höhere Hebesätze vorgeschlagen.
Hintergrund sind insbesondere Mindereinnahmen infolge der Grundsteuerreform 2025. Diese führten zu deutlichen Rückgängen bei den Steuererträgen: So verringerte sich die Einnahme der Grundsteuer B im Jahr 2025 auf rund 713.000 Euro, während für 2024 noch rund 850.000 Euro verzeichnet wurden.
Mit dem gestrigen Beschluss erfüllt der Stadtrat die Vorgaben zur Sicherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit und verpasst zugleich, ein wichtiges Element der Haushaltskonsolidierung zu nutzen.