Veröffentlichungsdatum: 30.06.2025
In der jüngsten Sitzungsrunde hat der Stadtrat beschlossen, die bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer A und B aus dem Jahr 2024 beizubehalten. Damit wird es im 2. Halbjahr neue Bescheide geben. Die Im Dezember beschlossen Senkung der Hebesätze ist damit wieder rückgängig gemacht worden. Die vom Bürgermeister und der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung der Hebesätze, zur Vermeidung von Einnahmeausfällen und zur Verbesserung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist nicht gefolgt worden.
Die Entscheidung erfolgte nach zahlreichen und intensiven Beratungen, zuletzt auf der Klausurtagung am 26. Mai 2025. Dort hatte die Verwaltung den rechtlichen Rahmen sowie verschiedene Handlungsoptionen ausführlich vorgestellt. Deutlich wurde dabei, dass es neben den bereits diskutierten Varianten noch eine vierte Alternative geben müsste, um die finanziellen Herausforderungen der Einheitsgemeinde zu bewältigen.
In Vorbereitung auf diese Diskussion hatte die Verwaltung ein finaler Varianter erarbeitet
Grundsteuer A: 355 % (Landesdurchschnitt: 345 %) Grundsteuer B: 405 % (Landesdurchschnitt: 404 %)
Mit dieser Variante sollten gleichzeitig Konsolidierungsvorgaben erfüllt und die Haushaltslage stabilisiert werden. Wegen der nun beschlossenen Hebesätze bleibt die finanzielle Lage sehr angespannt.
Mit der Anhebung der Hebesätze auf Grundsteuer A: 300 % Grundsteuer B: 350 % wird es neue Bescheide geben.
Zudem ist die Liquiditätslage der Gemeinde weiterhin kritisch. Die Haushaltsverfügung des Landkreises sieht vor, dass 1.700.000 Euro nicht ausgegeben werden dürfen. Ohnehin würde dies die Kassenkreditlinie der Einheitsgemeinde gar nicht zu lassen.