Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht zur Stellvertretung des Bürgermeisters Widerspruch einzulegen.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal hatte am 9. Juli 2026 festgelegt, dass Kathleen Altmann vorübergehend die erste Stellvertretung und Claudia Wittke die zweite Stellvertretung des Bürgermeisters übernehmen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass der Stadtrat spätestens in seiner ersten Sitzung im Jahr 2027 beide Stellvertretungen neu wählt.
Der Stadtrat hatte sich zuvor mehrheitlich für eine andere Lösung ausgesprochen. Bereits am 4. Mai 2026 beschloss er, die Kommunalaufsicht um die Einsetzung einer externen Person als erste Stellvertretung zu bitten. Mit dem nun beschlossenen Widerspruch soll geprüft werden, ob die Kommunalaufsicht bei ihrer Entscheidung die Rechte des Stadtrates und dessen bisherige Beschlüsse ausreichend berücksichtigt hat. Der Antrag auf Einlegung des Widerspruchs wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen.
Bürgermeister Andreas Brohm wird den Beschluss des Stadtrates umsetzen und den Widerspruch fristgerecht beim Landkreis Stendal einreichen. Dabei wird die Position des Stadtrates vollständig dargestellt. Zugleich müssen die tatsächlichen und rechtlichen Umstände korrekt wiedergegeben werden.
Kathleen Altmann und Claudia Wittke haben deutlich gemacht, dass sie sich ihrer Verantwortung für die Handlungsfähigkeit der Stadt bewusst sind und die vorübergehend übertragenen Aufgaben wahrnehmen. Der Widerspruch richtet sich daher nicht gegen ihre fachliche Eignung oder ihre Arbeit, sondern gegen die Art und Weise, wie die Stellvertretungsregelung durch die Kommunalaufsicht festgelegt wurde.
Da die Kommunalaufsicht die sofortige Umsetzung ihrer Entscheidung angeordnet hat, bleibt die aktuelle Stellvertretungsregelung davon unberührt. Der Landkreis wird nun den Widerspruch prüfen. Sollte er diesem nicht abhelfen, wird die Angelegenheit von der zuständigen Widerspruchsbehörde weiter geprüft.