Veröffentlichungsdatum: 15.12.2025
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 über einen Antrag lokaler Veranstalter auf ein vermindertes Nutzungsentgelt für das Kulturhaus Tangerhütte beraten und diesen mehrheitlich abgelehnt
Inhalt und Begründung des Antrags
Konkret hatten die Veranstalter beantragt, die für den 26. Dezember 2025 (Weihnachtstanz) und den 31. Dezember 2025 (Silvesterveranstaltung) vorgesehenen Termine als zusammenhängende zweitägige Nutzung zu bewerten. Auf dieser Grundlage sollte gemäß Entgelt- und Benutzungsordnung eine Reduzierung des Grundpreises um 50 Prozent ermöglicht werden. Begründet wurde der Antrag mit den hohen Fixkosten für Miete, Brandwache, Sicherheitsdienst sowie weiteren organisatorischen und personellen Aufwendungen. Zudem verwiesen die Antragsteller auf die wirtschaftlichen Risiken bei der Durchführung solcher Veranstaltungen, insbesondere vor dem Hintergrund der kurzfristigen Absage der Silvesterveranstaltung im Vorjahr, und auf ihr Ziel, das kulturelle Angebot in der Stadt weiterhin aufrechtzuerhalten.
Einordnung des Bürgermeisters
Bürgermeister Andreas Brohm bedauert die Entscheidung des Stadtrates. Er betont zugleich die Wertschätzung gegenüber den lokalen Veranstaltern, die sich seit Jahren mit großem persönlichem Engagement für das kulturelle Leben in der Einheitsgemeinde einsetzen, und wünscht ihnen sowie allen Beteiligten eine erfolgreiche Silvesterveranstaltung im Kulturhaus und zahlreiche Gäste zum Jahreswechsel.