Veröffentlichungsdatum: 15.12.2025
In seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 hat der Stadtrat der Einheitsgemeinde Tangerhütte mehrheitlich beschlossen, den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes für die geplante Solar-Freiflächenanlage in Uchtdorf nicht zur öffentlichen Auslegung zu bringen.
Der Beschluss ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil das Projekt in den vergangenen drei Jahren in der Ortschaft intensiv diskutiert, in mehreren Arbeitsgruppen begleitet und dem Ortschaftsrat wiederholt entsprechend der Planungsstände ausführlich vorgestellt. Die Gremien hatten dem Verfahrensschritt zuvor jeweils zugestimmt oder ihn empfohlen.
Mit der Ablehnung bleibt der vorgesehene nächste Schritt des gesetzlich geregelten Bauleitplanverfahrens aus – die einmonatige öffentliche Auslegung, die Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit eröffnet hätte, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
Bedeutende wirtschaftliche Auswirkungen für die Einheitsgemeinde
Die Unternehmen aream und enviaTHERM planen in Uchtdorf eine Solar-Freiflächenanlagen mit einer Leistung zwischen 123 und 142 MWp (Megawatt Spitzenleistung). Nach dem Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt könnte die Einheitsgemeinde daraus jährlich rund 150.000 Euro erzielen.
Je nach Ertrag wäre sogar eine Beteiligung von bis zu ca. 200.000 Euro pro Jahr möglich. Über einen üblichen Betriebszeitraum von 25 bis 30 Jahren entspricht dies einer potenziellen Wertschöpfung von mehr als 3,5 Millionen Euro für die Einheitsgemeinde.
Beteiligung der Ortschaft Uchtdorf: 25 Prozent
Zusätzlich profitiert die Ortschaft selbst: Gemäß der geltenden Regelung erhält Uchtdorf 25 Prozent der gemeindlichen Einnahmen aus dem Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz.
37.500 Euro pro Jahr für die Ortschaft Uchtdorf, mindestens 937.000Euro über 25 Jahre oder mindestens 1.125.000Euro über 30 Jahre.
In Uchtdorf existierten bereits konkrete Überlegungen, wie diese Mittel zur Stärkung der örtlichen Entwicklung eingesetzt werden könnten.
„Mit dem Beschluss wurde einer langfristig stabilen und erheblichen Einnahmequelle für die Gemeindeentwicklung und zusätzlich einer eigenständigen Einnahmebasis für die Ortschaft eine Absage erteilt“, so die Verwaltung.
Gründe der Ablehnung im Stadtrat
In der Diskussion wurden unterschiedliche Argumente angeführt. Einzelne Stadträte bemängelten fehlende technische Detailinformationen, etwa zu Einspeisefragen oder Netzkapazitäten. Andere äußerten grundsätzliche Vorbehalte zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen oder verwiesen auf bundespolitische Rahmenbedingungen wie Netzentgelte und Energiepreise.
Warum dies erst im Stadtrat zur Sprache kam und man in den Ausschüssen nicht von der Möglichkeit Gebrauch machte die Unternehmer selbst zu befragen, ist unverständlich. Auch das dem Beschluss bislang zugestimmt wurde, spielte am Mittwochabend bei den Beratungen keine Rolle.
Bürgermeister Brohm wies in der Sitzung darauf hin, dass es sich nicht um eine endgültige Entscheidung über das Projekt handelt, sondern lediglich um den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung – ein gesetzlich vorgesehener Schritt, der gerade dazu dient, offene Fragen durch eine breite Beteiligung von Bürgern, Behörden und Fachstellen zu klären.
Weiteres Vorgehen: Bürgermeister legt Widerspruch ein
Um die ordnungsgemäße Fortführung des bereits eingeleiteten Bauleitplanverfahrens sicherzustellen, wird der Bürgermeister gemäß den kommunalrechtlichen Vorgaben Widerspruch gegen den Beschluss einlegen.
Damit wird die Möglichkeit eröffnet, sich in der kommenden Sitzungsfolge erneut mit dem Thema zu befassen und dem Stadtrat eine erneute Entscheidung zu ermöglichen. Das Ziel dieses Schrittes ist es, ein transparentes, rechtssicheres und für alle Beteiligten nachvollziehbares Verfahren weiterhin zu gewährleisten.
Stellungnahme des Bürgermeisters
Bürgermeister Andreas Brohm zeigt sich auch zwei Tage nach der Entscheidung irritiert:
„Der Stadtrat hatte mit dem Aufstellungsbeschluss ausdrücklich den Start des Verfahrens unterstützt, nachdem das Projekt in der Ortschaft ausführlich beraten wurde. Am Mittwochabend galten diese Beschlüsse offenbar nicht mehr. Es war auch kein sachlicher Grund erkennbar, der gegen eine offene Auslegung der Unterlagen gesprochen hätte.
Wie unter diesen Umständen Investoren künftig den Mut finden sollen, in unsere Einheitsgemeinde zu investieren, ist mir schleierhaft. Ich lade alle Verantwortlichen und Interessierten ein, sich noch einmal intensiv mit dem Projekt auseinanderzusetzen.“