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verkehrsrechtliche Änderung in Lüderitz

Veröffentlichungsdatum: 09.02.2024 - PM 2024 - 021/2024

Die Verwaltung der Einheitsgemeinde informiert:

In der Ortslage Lüderitz, wird die Straße „Am Hopfendamm“ von der L30 Richtung Feuerwehr Gerätehaus mit dem Verkehrszeichen Nr. 283 Absolutes Halteverbot angeordnet.

Das bedeutet, dass Parken und Halten ist auf dieser Fahrbahnseite verboten.

Verbunden mit dieser Maßnahme ist die Zusatzbeschilderung mit dem Hinweis, keine Wendemöglichkeit für LKW.

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PM_021_2024 verkehrsrechtliche Änderung in Lüderitz.pdf
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