Veröffentlichungsdatum: 11.12.2025
Die Ausschreibung zum Verkauf der kommunalen Eigentumsflächen des ehemaligen Wildparks Weißewarte ist ohne Ergebnis geblieben. Zwar lagen nach Ablauf der Frist am 15. Oktober 2025 zwei Angebote vor, jedoch erfüllte nur eines davon vollständig die vom Stadtrat beschlossenen Ausschreibungsbedingungen.
Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens hat der betreffende Interessent sein Angebot jedoch zurückgezogen. Damit entfällt die Grundlage für eine Entscheidung innerhalb der städtischen Gremien.
„Wir bedauern, dass trotz des langen und transparenten Ausschreibungsprozesses keine Vergabe erfolgen kann“, so Bürgermeister Andreas Brohm. „Der Bedarf, eine tragfähige Perspektive für das Gelände zu entwickeln, bleibt bestehen. Wir werden deshalb das Verfahren erneut aufsetzen.“
Hintergrund
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte hatte in seiner Sitzung am 15. Januar 2025 auf Grundlage der Beschlussvorlage BV 0180/2024 entschieden, die kommunalen Eigentumsflächen des Wildparks Weißewarte zu veräußern. Das Mindestgebot wurde auf 223.000 Euro festgelegt und mit klaren Auflagen verknüpft, darunter: Investitions- und Nutzungspflichten, eine Sonderklausel zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sowie eine Wiederkaufs- und Mehrerlösklausel, die eine zweckentsprechende Weiterentwicklung der Flächen sichern soll.
Die rund 10 Hektar kommunalen Eigentums wurden seit April 2025 in Deutschland ausgeschrieben. Ziel war es, ein tragfähiges Nutzungskonzept zu finden, das das Gelände wieder öffentlich zugänglich machen und als Freizeitstandort weiterentwickeln kann.
Wie geht es weiter?
Da kein gültiges Angebot mehr vorliegt, wird die Verwaltung dem Stadtrat vorschlagen, das Verfahren neu zu starten.