Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte hat in seiner Sitzung am 25.02.2026 den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans „Agri-Photovoltaik Schernebeck“ gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 0386/2026).
Ziel und Zweck der Planaufstellung ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO.
Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die o. a. Maßnahme sollen im Rahmen der Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des vorzeitigen Bebauungsplans „Agri-Photovoltaik Schernebeck“ hat eine Größe von ca. 6,8 ha.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die Begründung und der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sind den Unterlagen beigefügt. Die sonstigen umweltbezogenen Stellungnahmen sind Bestandteil der ausgelegten und im Internet einsehbaren Unterlagen.
Folgende, bereits im B-Planverfahren eingegangene umweltbezogenen Stellungnahmen sind berücksichtigt:
- Ministerium für Infrastuktur und Digitales vom 11.12.2024
- Schutzgut Wasser: das Plangebiet liegt im Vorranggebiet für Wassergewinnung "Colbitz-Letzlinger Heide" (Z142. Nr. 1 LEP)
- Schutzgut Boden: das Plangebiet liegt innerhalb eines benachteiligten Gebietes nach FFAVO
- Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 07.11.2024
- Schutzgut Wasser: es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Flächen des HQ100 als auch des HQextrem in den Geltungsbereich hineinreichen - das ist zu prüfen
- Landkreis Stendal vom 05.12.2024
- Schutzgut Boden: im Geltungsbereich ist eine altlastenverdächtige Fläche erfasst.
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter: es bestehen begründete Anhaltspunkte, dass bisher unbekannte Bodendenkmale entdeckt werden, da sich das Plangebiet im Bereich des sogenannten Altsiedellandes liegt, es sind entsprechende Erkundungen und Dokumentationen vorzuschalten
- Schutzgut Flora:
- zur Bewertung der Eingriffsfolgen ist das Bewertungsmodell LSA anzuwenden
- die Schaffung einer Artenvielfalt und Biodiversität setzt voraus, dass entsprechende Abstände zwischen den Modulreihen und Abstände zwischen Boden und Modulunterkanten eingehalten werden
- die Sichtschutzpflanzungen sind mit einheimischen Gehölzen auszuführen
- Schutzgut Fauna:
- die Bauarbeiten sind auf den Zeitraum außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten von Vögeln zu beschränken
- eine Betroffenheit der Feldlerche ist vorhanden, es ist ein Ersatzhabitat zu schaffen
- es ist zu untersuchen, ob eine Betroffenheit von Zug- und Rastvögeln besteht
- Maßnahmen zum Schutz der Feldlerche könnten auch der Zauneidechse zugutekommen
- Schutzgut Wasser:
- das Plangebiet liegt außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten und auch vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebieten
- das Plangebiet liegt im Vorranggebiet für Wassergewinnung "Colbitz-Letzlinger Heide"
- Niederschlagswasser ist im Plangebiet zu versickern
- Schutzgut Landschaft: PV-Freiflächenanlagen erzeugen Emissionen durch Reflexionen und Blendung, so dass Sichtschutzmaßnahmen vorzusehen sind
- Schutzgebiete: das Plangebiet lag vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe" und wurde zwischenzeitlich entlassen.
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 18.11.2024
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- das Plangebiet liegt außerhalb von bereits festgestellen Bodendenkmalbereichen
- es bestehen begründete Anhaltspunkte, daß bisher unbekannte Bedendenkmale entdeckt werden, da sich das Plangebiet im Bereich des sogenannten Altsiedellandes der Elbe liegt, es sind entsprechende Erkundungen und Dokumentationen vorzuschalten
- Regionale Plaungsgemeinschaft Altmark vom 29.10.2024
- Schutzgut Schutzgebiete/Vorranggebiete: das Plangebiet liegt innerhalb des Vorranggebietes für Wassergewinnung Nr. 1 "Colbitz-Letzlicher Heide", Planungen und Maßnahmen, die sich mit diesem Ziel nicht vereinbaren lassen, sind unzulässig
- Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 03.12.2024
- Schutzgut Boden: bergbauliche Maßnahmen stehen dem Planvorhaben nicht entgegen
- Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich Nord vom 14.11.2026
- Schutzgut Emissionen: Zum Schutz vor Lichtemissionen wird eine Sichtschutzpflanzung in Richtung der angrenzenden Landesstraße 53 angelegt
Darüber hinaus liegen folgende umweltrelevante Unterlagen vor:
- Umweltbericht vorzeitiger Angebotsbebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Schernebeck‘, Entwurf - 21.01.2026
- FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Entwurf - Januar 2026
- Befreiungsbescheid aus dem LSG "Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe" vom 17.07.2025
Um die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung darzulegen, erfolgt gemäß § 3 Abs.2 BauGB eine öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom
30.03.2026 bis 30.04.2026
auf der Homepage der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte unter der Internet-Adresse www.Tangerhuette.de (Punkt Bürgerservice - Bauleitplanung) oder alternativ unter Verweis auf das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdi_in_kommunen.html sowie zusätzlich im Rathaus der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, Bismarckstraße 5 - Zimmer 20, 39517 Tangerhütte während den folgenden Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Während dieser Zeiten können sich Interessierte über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Es wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail an: bauamt@tangerhuette.de oder zur Niederschrift abzugeben.
Für die Rechtssicherheit ist nicht die Absendung, sondern der Eingang bei der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte entscheidend. Stellungnahmen, die im Verfahren der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Der Beschluss-Nr.: 0386/2026 wird hiermit bekannt gemacht.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. I Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem DAS LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzinformation", das ebenfalls öffentlich bzw. im Internet ausliegt.
Tangerhütte, 25.03.2026