Veröffentlichungsdatum: 25.06.2025
In den vergangenen Monaten kam es in der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte immer wieder zu überfüllten Altkleidercontainern. Leider wurden dabei auch volle Säcke mit Altkleidern vor die Container gestellt – ein Verhalten, das nicht nur das Ortsbild beeinträchtigt, sondern auch die Arbeit der Entsorgungsfirmen erheblich erschwert.
Die Verwaltung nimmt dies zum Anlass, über die aktuellen Regeln zur Altkleiderentsorgung zu informieren – insbesondere vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Vorgaben, die möglicherweise für Unsicherheit gesorgt haben.
Zum 1. Januar 2025 ist deutschlandweit eine neue Regelung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen in Kraft getreten. Ziel ist es, Altkleider und Textilien möglichst umweltfreundlich zu entsorgen und das Recycling wertvoller Materialien zu fördern.
Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich dadurch in der praktischen Entsorgung aber kaum etwas:
In die Altkleidercontainer gehören:
Gebrauchte, saubere und sortenreine Textilien wie Hosen, Hemden, T-Shirts, Mützen, Schals, Bettwäsche, Handtücher und Decken
Tragbare Schuhe (paarweise gebündelt)
Recycelbare Stoffe in gutem Zustand
Nicht in die Altkleidercontainer gehören:
Nasse, stark verschmutzte oder beschädigte Kleidung
Stoffreste, Teppiche oder Haushaltsmüll
Diese gehören weiterhin in den Restmüll, da sie nicht mehr wiederverwendet oder recycelt werden können.
Wichtig:
Bitte stellen Sie keine Säcke oder Kleidung neben die Container. Dies kann bei schlechtem Wetter zu Durchfeuchtung führen, zieht Ungeziefer an und sorgt für ein ungepflegtes Ortsbild – das möchten wir in unseren Dörfern gemeinsam vermeiden.
Die Einheitsgemeinde bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe, um die Sammelstellen sauber und funktional zu halten. Mit wenigen einfachen Verhaltensregeln tragen wir alle dazu bei, Ressourcen zu schonen, die Umwelt zu schützen und unsere Orte gepflegt zu halten.