Aktuelles

Hauptausschuss befasst sich mit Fahrtkosten für den Schwimmunterricht

Veröffentlichungsdatum: 21.08.2025

Der Hauptausschuss der Einheitsgemeinde hat in seiner jüngsten Sitzung die Übernahme der Kosten für den Transport von Grundschülerinnen und Grundschülern zum Schwimmunterricht beschlossen. Für das laufende Schuljahr belaufen sich diese auf rund 14.000 Euro.

Der Schwimmunterricht ist ein verpflichtender Bestandteil des Grundschulunterrichts in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, dass alle Kinder bis spätestens Ende der 4. Klasse sicher schwimmen können. Die Schulen sind verpflichtet, diesen Unterricht anzubieten. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung der zuständigen Schulbehörde möglich.

Die Entscheidung betrifft ausschließlich die Transportkosten zur Schwimmhalle. Diese Ausgaben sind von der Einheitsgemeinde als Trägerin der Grundschulen zu tragen und entsprechend im Haushalt bereitzustellen.

Mit einer ergänzenden Beschlussänderung wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob der Schwimmunterricht künftig auch in den beiden Freibädern der Einheitsgemeinde stattfinden kann. Diese liegen in fußläufiger Entfernung zu den meisten Schulen, sodass die Transportkosten deutlich reduziert werden könnten. Lediglich die Schülerinnen und Schüler aus Grieben müssten weiterhin befördert werden.

Die Verwaltung wird nun die Umsetzbarkeit dieser Variante prüfen und die Ergebnisse den Gremien vorlegen.

Symbol Beschreibung Größe
PM 129-2025 Hauptausschuss befasst sich mit Fahrtkosten für den Schwimmunterricht
0.1 MB

Zurück