Veröffentlichungsdatum: 07.10.2025
Der Stadtrat der Stadt Tangerhütte hat in seiner jüngsten Sitzung entschieden, die vom Land Sachsen-Anhalt angebotene Möglichkeit vereinfachter Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 nicht zu nutzen. Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, auf Grundlage des sogenannten Erleichterungserlasses des Innenministeriums Sachsen-Anhalt zu verfahren, um personelle und organisatorische Ressourcen zu schonen. Dieser Vorschlag wurde vom Stadtrat abgelehnt.
Vereinfachte Abschlüsse hätten die Verwaltung entlastet
Der sogenannte Erleichterungserlass erlaubt es Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen, ausstehende Jahresabschlüsse in vereinfachter Form aufzustellen – insbesondere, wenn Rückstände bei mehreren Haushaltsjahren bestehen.
„Ziel der Verwaltung war es, die verfügbaren Kapazitäten auf die aktuellen und kommenden Haushaltsjahre zu konzentrieren“, erklärt Bürgermeister Andreas Brohm. „Mit einem vereinfachten Vorgehen für 2022 und 2023 und einem vollständigen Abschluss für 2024 hätten wir eine belastbare Grundlage für die Aufstellung des Haushalts 2026 geschaffen.“
Aussagekraft rückwirkender Abschlüsse eingeschränkt
Aus Sicht der Stadtverwaltung bieten rückwirkend erstellte Jahresabschlüsse – insbesondere mit mehreren Jahren Abstand – nur noch begrenzte inhaltliche Aussagekraft für die aktuelle Haushaltssteuerung. Der vollständige Jahresabschluss 2024, der bereits in Arbeit ist, liefert dagegen eine aktuelle und prüffähige Datengrundlage für die zukünftige Haushaltsplanung.
Landkreis und Nachbarkommunen nutzen Erleichterungserlass bereits
Sämtliche Kommunen im Landkreis Stendal sowie der Landkreis selbst haben die Möglichkeiten des Erleichterungserlasses bereits genutzt, um Rückstände effizient aufzuarbeiten und Ressourcen zu bündeln. Tangerhütte bleibt mit der nun getroffenen Entscheidung hinter dieser Entwicklung zurück.
Verwaltung warnt vor Verzögerung bei Haushaltsaufstellung 2026
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Festhalten an einer vollständigen Aufarbeitung der Jahre 2022 und 2023 zu einem erheblichen Mehraufwand führt, der in keinem Verhältnis zur erwartbaren Erkenntnis steht – und gleichzeitig die fristgerechte Erstellung des Haushalts 2026 erschwert.
„Der Erleichterungserlass ist ein vom Land bewusst geschaffenes Instrument zur Entlastung der Kommunen“, betont Bürgermeister Brohm. „Ihn nicht zu nutzen bedeutet, Verwaltungsaufwand unnötig zu erhöhen – und wertvolle Zeit zu verlieren.“