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Einheitsgemeinde erwartet künftig Millionen-Mehreinnahmen durch neue Wind- und Solarprojekte

Veröffentlichungsdatum: 27.10.2025

Land Sachsen-Anhalt stärkt mit neuem Beteiligungsgesetz Kommunen im ländlichen Raum

Mit dem am 1. Oktober 2025 in Kraft tretenden Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz schafft das Land Sachsen-Anhalt eine verbindliche Grundlage, um Kommunen stärker an den Erträgen der erneuerbaren Energien zu beteiligen. Für die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte eröffnet dieses Gesetz eine neue finanzielle Perspektive.

Bislang basierte die Beteiligung an bestehenden Windkraft- und Photovoltaikanlagen auf freiwilligen Vereinbarungen der Betreiber. Mit dem neuen Gesetz wird nun eine verpflichtende Zahlung eingeführt:

Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen müssen künftig jährlich mindestens 2.500 Euro je Megawatt an die jeweilige Standortgemeinde zahlen. Für Windkraftanlagen liegt der Mindestbetrag bei 5.500 Euro je Megawatt. Auch sogenannte Repowering-Anlagen – also modernisierte Bestandsanlagen – fallen unter die Regelung.

Perspektive für Tangerhütte: Einnahmen von bis zu zwei Millionen Euro jährlich möglich

Nach aktuellen Planungsständen und Flächenpotenzialen könnte die Einheitsgemeinde Tangerhütte ab den 2030er Jahren zusätzliche Einnahmen von bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr erzielen.

Die genaue Höhe hängt von der Anzahl und Leistung der tatsächlich realisierten Anlagen sowie den Flächen ab, die für Photovoltaik genutzt werden.

„Die gesetzliche Regelung schafft Planungssicherheit – sowohl für die Gemeinde als auch für die Betreiber“, heißt es aus der Verwaltung. „Damit werden Anreize geschaffen, erneuerbare Energieprojekte künftig auch im Sinne der Region umzusetzen.“

Entscheidungen in den kommunalen Gremien stehen bevor

In den kommenden Jahren müssen die politischen Gremien der Einheitsgemeinde über die konkrete Flächenausweisung, Beteiligungsmodelle und Prioritäten beraten.

Die neuen Einnahmen sollen – wie im Gesetz vorgesehen – vor allem für kommunale Vorhaben eingesetzt werden: etwa zur Verbesserung der Infrastruktur, für Straßen, Radwege, Spielplätze, Kitas oder Sportstätten. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz auch Bürgerbeteiligungsmodelle, etwa über vergünstigte Bürgerstromtarife oder direkte Ausgleichszahlungen an Einwohnerinnen und Einwohner.

Hintergrund

Das Land Sachsen-Anhalt zählt mit dem neuen Gesetz zu den Vorreitern beim Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Ziel ist es, Kommunen im ländlichen Raum direkt von der Energiewende profitieren zu lassen und zugleich die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken.

Mit den zusätzlichen Einnahmen kann die Einheitsgemeinde künftig wichtige Zukunftsprojekte eigenständig voranbringen und ihren Beitrag zur Energiewende leisten.

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