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Richtigstellung zur Berichterstattung über eine außerordentliche Stadtratssitzung

Veröffentlichungsdatum: 19.12.2025

Zu der angekündigten Berichterstattung über eine außerordentliche Sitzung des Stadtrates und die Darstellung einer angeblich „nicht geregelten Vertretung des Bürgermeisters“ stelle ich Folgendes richtig:

1. Zur Vertretungsregelung
Die pauschale Darstellung, die Vertretung des Bürgermeisters sei derzeit nicht geregelt, trifft nicht zu.

Rechtlich bleibt eine bestehende Stellvertretungsregelung so lange wirksam, bis eine neue Stellvertretung ordnungsgemäß gewählt wird. Eine Handlungsunfähigkeit der Kommune besteht daher nicht.

Eine neue Stellvertretung kann ausschließlich durch Wahl des Stadtrates begründet werden. Voraussetzung hierfür ist ein konkreter Wahlvorschlag sowie die Bereitschaft einer Person zur Übernahme des Amtes. Beides liegt aktuell nicht vor.

2. Zur Abwesenheit des Bürgermeisters
Die Abwesenheit des Bürgermeisters betrifft regulär genommenen Urlaub im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Die Verwaltung ist währenddessen vollständig arbeits- und entscheidungsfähig. Alle erforderlichen Vertretungs- und Organisationsregelungen sind gewährleistet.

3. Zur Einberufung und Terminierung der Sitzung
Zunächst wurde eine außerordentliche Sitzung für den 23.12. um 19:00 Uhr beantragt. Für diesen Termin kam im Stadtrat keine Mehrheit zustande.

In der Folge wurde einvernehmlich der 07.01.2026 als Sitzungstermin festgelegt. Die Sitzung soll im kleinen Saal des Kulturhauses stattfinden, der für diesen Termin als ausreichend erachtet wurde.

Die Sitzung wird ordnungsgemäß nach den Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vorbereitet und durchgeführt.

Abschließend
Mir ist eine sachliche und rechtlich korrekte Darstellung kommunalpolitischer Vorgänge wichtig. Die Einheitsgemeinde ist handlungsfähig, und alle Entscheidungen erfolgen auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen.

Andreas Brohm
Bürgermeister der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte

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PM_231_2025_ Richtigstellung zur Berichterstattung über eine außerordentliche Stadtratssitzung.pdf
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