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Worum geht es genau? Einordnung zur Diskussion um das Freibad Lüderitz

Veröffentlichungsdatum: 22.12.2025

Die aktuelle Berichterstattung zur Freibadsaison 2025 im Freibad Lüderitz greift einzelne Aspekte der politischen Debatte auf, lässt jedoch zentrale fachliche Einordnungen der Verwaltung unberücksichtigt. Ziel dieser Klarstellung ist es, den Sachverhalt vollständig und verständlich darzustellen.

Was ist tatsächlich beschlossen worden?
Der Stadtrat hat beschlossen, die Freibadsaison 2025 auszuwerten sowie eine Neuausschreibung einer Bademeisterstelle und eine Überarbeitung der Badeordnung zu prüfen. Dabei ging es nicht um eine Bewertung des grundsätzlichen Fortbestands des Freibades – dieser steht außer Frage –, sondern um organisatorische und strukturelle Aspekte des Badebetriebs.

Der vom Bürgermeister eingelegte Widerspruch richtet sich nicht gegen eine Auswertung der Saison. Vielmehr betrifft er die formale und rechtliche Umsetzbarkeit einzelner Beschlussteile, insbesondere vor dem Hintergrund eines bislang nicht beschlossenen Haushaltsplans sowie fehlender inhaltlicher Konkretisierungen.

Was bisher kaum thematisiert wurde
In der öffentlichen Darstellung bislang wenig berücksichtigt wurde, dass die Verwaltung die Auswertung der Freibadsaison 2025 ausdrücklich zugesagt hat. Diese soll im ersten Quartal 2026 erfolgen. Zuvor fehlten schlichtweg die zeitlichen und personellen Kapazitäten, da der Saisonbetrieb selbst, weitere Pflichtaufgaben sowie parallellaufende Projekte Vorrang hatten.

Ebenso wenig Beachtung fand, dass das für 2025 neu beschlossene Aufsichtskonzept mit externen Dienstleistern aus Sicht der Verwaltung funktioniert hat. Der Badebetrieb konnte trotz kurzfristiger personeller Ausfälle abgesichert werden. Der Verwaltung liegen keine dokumentierten Verstöße gegen die Badeordnung und keine belastbaren Nachweise über eine außergewöhnliche Beschwerdelage vor.

Warum das Rathaus am Konzept 2025 festhalten möchte
Die externe Aufsicht war keine Ausnahme ohne Struktur, sondern ein tragfähiges Betriebskonzept, das Sicherheit und Verlässlichkeit gewährleistet hat. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung derzeit keinen fachlichen Grund, dieses Konzept grundsätzlich infrage zu stellen.

Die Freibäder der Einheitsgemeinde sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und politisch unantastbar. Ziel der Verwaltung ist daher nicht eine Zuspitzung der Debatte, sondern ein sachlicher Blick auf das Machbare und rechtlich Zulässige. Unter diesen Voraussetzungen geht das Rathaus davon aus, das bewährte Betriebskonzept aus dem Jahr 2025 – vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen – auch in der Saison 2026 in Lüderitz fortführen zu können.

Im Kern stellt sich damit weniger die Frage nach grundlegenden Fehlentwicklungen, sondern nach einer nüchternen Bewertung: Was hat funktioniert, was kann verbessert werden – und warum mehr öffentliche Aufregung entsteht, als die tatsächliche Lage erfordert.

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PM_236_2025_Einordung zur Diskussion um das Freiabd Lüderitz.pdf
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