Aktuelles

Information zur Sondernutzung der EG Stadt Tangerhütte

Seit dem sind Sondernutzungen erlaubnispflichtig, wenn diese über den Gemeindegebrauch hinausgehen.

Hierzu gehören beispielsweise das Aufstellen von Containern, Gerüsten, Verkaufsständen, Warenaufsteller, Imbisswagen bei Veranstaltungen, Stuhl- und Tischaufstellungen, Werbeanlagen, Plakate, usw.

Vor der Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist ein Antrag mindestens 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich bei der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte einzureichen.

In dem Antrag sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Fläche anzugeben.

Fragen, ob eine erlaubnispflichtige Sondernutzung vorliegt, kann Frau Wischmann zu den bekannten Sprechzeiten oder unter der Tel.-Nr. 03935/931731 beantworten.

Die Satzung ist auch auf der Internetseite der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte einzusehen.

Symbol Beschreibung Größe
Antrag auf Sondernutzung.pdf
26 KB

© Gordon Müller E-Mail

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