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Auszahlung Anschubfinanzierung Wildpark

Einheitsgemeinde kann Anschubfinanzierung in Höhe von 30.000 € an den Wildpark- Betreiberverein auszahlen.

Am 05.02.2020 hatte der Stadtrat beschlossen, dem Wildpark für die Jahre 2020 und 2021 eine Anschubfinanzierung in Höhe von 200.000 € für diese beiden Jahre zu
gewähren.

Ziel der Betreiber war es ursprünglich, ganz ohne kommunale Unterstützung auszukommen.

Grundlage der Zuwendung ist, dass der Betreiber den Wildpark nach § 42 BNatSchG (Zoogenehmigung) führt, einen Wirtschaftsplan aufstellt und eine eigene juristische
Person ist.

Der Beschluss aus dem Februar erlaubt die Auszahlung von 30.000 € auf Antrag, auch ohne Zoogenehmigung.

Dieser ist nun in der Vorwoche an die Einheitsgemeinde gestellt worden und konnte nun ausbezahlt werden.

Aktuell steht in Frage ob der Betreiberverein e.V. die Auflagen für eine Zoogenehmigung erfüllen kann. Der Landkreis prüft das zurzeit.

„Um den Fortbetrieb des Wildparks mach ich mir keine Sorgen“ so Bürgermeister Andreas Brohm. „Die Einheitsgemeinde kennt die Herausforderungen und hatte mit der
Anstellung von Fachpersonal schon die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Sollte der Betreiberverein nicht erfolgreich sein, so fällt der Wildpark an die Einheitsgemeinde zurück.“

„Grundsätzlich müssen wir uns immer noch die Frage stellen, wie wir den Wildpark zukunftssicher weiter betreiben“, so Andreas Brohm weiter. „Tiere, die unter
Artenschutz stehen, verlangen hier eine besondere Betreuung und machen die Unterhaltung kostenintensiv“.

Das Engagement der Betreiber ist beeindruckend, doch am Ende müssen auch die Auflagen eingehalten werden. Die Einheitsgemeinde hat im Vorfeld der Übernahme auf die Komplexität hingewiesen. Es war allen Beteiligten klar, was passieren würde.

Eine Zoogenehmigung würde nicht wieder auf Jemanden ausgestellt werden, der nicht ständig Vorort ist und der nicht die Sachkunde über das ganze Spektrum der
vorhandenen Tierarten hat.

Die Einheitsgemeinde hat mit externer Hilfe versucht, den Wildpark in eine gute Ausgangslage zu bringen.

Es hätte auch die Möglichkeit gegeben, den Park ohne kommunale finanzielle Unterstützung zu verpachten. Der Wildpark würde dann im Verbund mit anderem Parks
in Deutschland weiterentwickelt werden.

Am Ende hatte man sich aber gegen diese Variante entschieden.

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Pressemitteilung 015.pdf
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