Aktuelles

Informationen der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte zur aktuellen Lage COVID-19 sowie weiteren Themen

1. Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle

Seit dem 15.10.2020 bis 30.11.2020 dürfen wieder mittwochs und samstags von 09:00 – 18:00 Uhr, außer an Feiertagen, pflanzliche Gartenabfälle in Kleinfeuern abgebrannt werden.

Achtung!

  • Sie dürfen jeweils nur einmal pro genannten Zeitraum auf dem Gartengrundstück, auf dem sie angefallen sind pflanzliche Gartenabfälle verbrennen.
  • Der Verbrennungsvorgang muss innerhalb von 2 Stunden beendet sein.
  • Die Menge der zu verbrennenden Abfälle darf eine Grundfläche von 1,5m x 1,5m und eine Höhe von 1m nicht überschreiten.
  • Dass muss Feuer in einem Mindestabstand zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen abgebrannt werden.

Näheres regelt die Verbrennungsverordnung des Landkreises Stendal ( http://www.landkreis-stendal.de/de/datei/download/id/5120,1037/verbrennungsvo_2014.pdf)

 

2. Straßenbaumaßnahme an der Ortsumfahrung Tangerhütte (Südtangente)

Der Landesbestrieb Bau hat uns heute per Mail informiert, dass die Baumaßnahme Erneuerung L31 OU Tangerhütte erst ab dem 21.10.2020 beginnt. Nachfolgend ein Auszug aus dem Inhalt der E-Mail: „... Es ist dann vollgesperrt vom Abzweig L 31 / K 1196 bis kurz vor die Gießereistraße. Der Bereich Tangerbrücke wird erstmal noch offenbleiben. Dieser Bereich wird ab den 11.11. für eine Woche dann erneuert. ...“

 

3. CORONA-Pandemie

Trotz der Lockerungen der Achten SARS-Cov-2- Eindämmungsverordnung lässt sich ein Anstieg von Infektionsgeschehen aktuell aufzeigen. Grundlegende Hygienemaßnahmen allein wie:

  • physische Distanz (mindestens 1,50 Meter)
  • Hygiene (häufiges Händewaschen)
  • regelmäßiger Luftaustausch und
  • weitere Verhaltensregeln (Husten- und Niesetikette, Verzicht auf Hände schütteln oder Umarmungen zur Begrüßung, gegebenen falls Tragen von Schutzmasken)

scheinen nicht mehr ausreichend, um dem Infektionsgeschehen entgegenzuwirken.

Ziel der nächsten Monate muss es sein, Infektionen zu vermeiden und währenddessen dennoch die Bereiche des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens aufrecht zu erhalten.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte die eigenen Schutzmaßnahmen erweitert. Ohne eine arbeitsfähige Kommunalverwaltung kann der Zivilschutz gefährdet sein. Niemand kann momentan voraussagen wie sich die Infektionszahlen entwickeln und welche kommunalen Aufgaben noch erforderlich werden.

3.1. Öffnung der Verwaltung der Einheitsgemeinde

Das Rathaus ist für den Besucherverkehr nur nach Terminvereinbarung zugänglich. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung telefonisch oder unter unserer Homepage im Menü Digitales Rathaus.

Da wir nicht in allen Bereichen den Mindestabstand von 1,5 m gewährleisten könnten, besteht im gesamten Rathaus die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Ebenso nutzen Sie bitte bei Zugang den Desinfektionsspender am Treppenaufgang.

Die Nutzung der Toilette im Erdgeschoss ist möglich. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nach Nutzung ist das Rathaus umgehen wieder zu verlassen ist.

3.2. Telefonische Kontaktaufnahme

Die meisten Anliegen lassen sich unseres Erachtens nach telefonisch oder über das Angebot im Digitalen Rathaus erledigen. Bitte ziehen Sie den telefonischen Kontakt einem persönlichen Kontakt vor.

Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:

Montag           09:00-12:00 Uhr

Dienstag         09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch         09:00-12:00 Uhr

Donnerstag     09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Freitag            09:00-12:00 Uhr.

3.3. Digitales Rathaus

Die Corona-Pandemie hat uns im Bereich der Digitalisierung von Arbeitsabläufen in der Verwaltung ein großes Stück vorangebracht. Zwischenzeitlich ist es gelungen, viele Leistungen über das Internet bereitzustellen. Dies ist ein entscheidender Faktor in der Vermeidung persönlicher Kontakte.

Nachstehende Leistungen können bereits online abgewickelt werden:

  • Brauchtumsfeuer beantragen
  • Abbrennen von Feuerwerkskörper anzeigen
  • Sondernutzungsgenehmigung beantragen
  • Veranstaltungen anmelden
  • Erstattung Kulturhaus-Eintrittskarten beauftragen
  • Hundean- und abmeldung vornehmen
  • SEPA Lastschriftmandat ändern
  • Anhörung bei Ordnungswidrigkeiten ausfüllen
  • Antrag auf zinslose Stundung Gewerbesteuer stellen
  • Gewerbean-, -ab- und -ummeldung übermitteln.

Zudem besteht die Möglichkeit über den Eintrag „Testversionen“ zu verfolgen welche Leistungen in der Entwicklung stecken. Darüber hinaus können Informationsdienste gebucht werden und Terminanfragen für das Rathaus erfolgen. Probieren Sie es doch einmal aus und besuchen Sie unserer Digitales Rathaus Tangerhütte.

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