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Stellenausschreibung Bürgermeisterwahl 2021

Öffentliche Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl 2021

Stellenausschreibung

Auf der Grundlage des § 63 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA vom 26.06.2014 (KVG LSA GVBL S. 288) in der derzeit gültigen Fassung, wird für die Bürgermeisterwahl in der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte folgende Stellenausschreibung bekannt gegeben:

 

In der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte

ist die Stelle des/ der hauptamtlichen Bürgermeisters/ Bürgermeisterin

im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

 

Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte liegt im Norden Sachsen-Anhalts und besteht aus 19 Ortschaften. Sie hat eine Größe von 294,83 km² und hat 10.718 Einwohner.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.tangerhuette.de.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird für die Dauer von sieben Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Erreicht keine(r) der Bewerberfinnen) mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet unter den Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt.

Das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist nach der Kommunalbesoldungs-verordnung für das Land Sachsen-Anhalt in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach § 7 der Kommunalbesoldungsverordnung gewährt.

Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters findet am 06.06.2021, eine eventuell erforderliche Stichwahl am 27.06.2021 statt.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind gemäß § 62 Abs. 1 und 2 des KVG LSA Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen.

Nach § 30 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) muss eine Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister von mindestens ein Prozent der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerberinnen und Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 des KWG LSA abgegeben wurde.

Über diese in § 30 Abs. 3 KWG LSA genannten Voraussetzungen hinaus sind keine weiteren Qualifikationen oder sonstige Nachweise erforderlich.

Bewerben sich Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union um das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, haben sie mit der Bewerbung gegenüber der Gemeindewahlleiterin eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8 b zu § 38 a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Die notwendigen Formblätter erhalten Sie beim Gemeindewahlleiter, Bismarckstraße 5, 39517 Tangerhütte.

Die Bewerbung zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich beim Gemeindewahlleiter, Bismarckstraße 5, 39517 Tangerhütte einzureichen.

Die Einreichungsfrist beginnt am Tage nach der Veröffentlichung der Stellenausschreibung und endet am 17.05.2021 um 18:00 Uhr.

Die schriftliche Einreichung der Bewerbung erfordert nach § 126 BGB die eigenhändige Namensunterschrift des Ausstellers oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen oder eine notarielle Beurkundung.

Über die in § 62 Abs. 1 und 2 KVG LSA genannten Voraussetzungen hinaus sind keine weiteren Qualifikationen oder sonstige Nachweise erforderlich.

Der Amtsantritt ist zum 01.11.2021 vorgesehen.


Tangerhütte, den 17.12.2020

 

C. Wittke
Gemeindewahlleiterin

Symbol Beschreibung Größe
Stellenausschreibung zur Bürgermeisterwahl 2021.pdf
0.2 MB
Anlage 7.pdf
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Anlage 8a.pdf
9.2 KB
Anlage 9.pdf
11 KB
Anlage 10a.pdf
12 KB

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