Aktuelles

Straßenreinigungssatzung soll umfassend geändert werden

Die Straßenreinigungssatzung wird schon seit 2017 durch die Kommunalaufsicht bemängelt. Aktuell gab es nur noch wenig Änderungsbedarf und doch scheint eine Lösung noch nicht greifbar zu sein.

Eine wöchentliche Reinigungszeit bis Samstag 18:00 Uhr ist rechtswidrig, urteilt die Kommunalaufsicht. Dieses Reinigungsintervall ist unverhältnismäßig. Eine bürgerfreundliche bedarfsgerechte Regelung liegt als Änderung vor. So soll die Straßenreinigung nach Bedarf, höchstens jedoch alle 2 Wochen, aber mindestens einmal im Monat erfolgen.

Zu konkretisieren ist auch der Umfang der Straßenreinigungspflicht. Die Beseitigung von Verunreinigungen ist bislang sehr umfassend gefasst. Diese darf zukünftig nur noch in zumutbarer Weise, sich auf Abfälle beschränken, die in zulässiger Weise in Hausmülltonnen und Wertstoffcontainern entsorgt werden dürfen.

Nach dem im Januar noch jedwede Änderung an der Satzung abgelehnt wurde, werden nun Stimmen einzelner Stadträte lauter die Satzung ganz neu zu fassen.

Dem Vorschlag der Verwaltung, die Änderung zunächst zu beschließen, um wieder eine rechtsgültige Straßenreinigungssatzung zu haben, folgte man nicht. Im Bauausschuss wurde das Thema gänzlich von der Tagesordnung genommen. In 16 Ortschaftsräten wurde den Änderungen zugestimmt, nur drei Ortschaften lehnten diese Änderungen ab.

„Ich bedaure, dass wir nicht hier im Sinne der Bürgerinnen und Bürger eine schnelle Entscheidung getroffen haben,“ so Einheitsbürgermeister Andreas Brohm.

Wann die Satzung wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird, ist noch völlig unklar.

„Ich gehe davon aus, dass wir in den kommenden Wochen in konkreten Gesprächen mit den Ortschaften und Stadtratsmitgliedern die weiteren Änderungsvorschläge abstimmen werden,“ abschließend Andreas Brohm.

Symbol Beschreibung Größe
PM-Nr_042_2021_05_04_Straßenreinigungssatzung vertagt.pdf
0.1 MB

Zurück