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Windpark Bellingen wird konkret in 2023

Im April im Bauausschuss stellten die Planer des Windparks erneut das Projekt vor.

Bereits eine Vorstellung gab es im November 2019 im Bauausschuss und am 12.12.2019 im Stadtrat. Aktuell ist die Einheitsgemeinde aufgefordert, eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abzugeben.

„In Anbetracht der Tragweite des Projektes, wollten wir die Gremien und die Öffentlichkeit dazu umfassend informieren,“ erläuterte Bürgermeister Andreas Brohm die Vorgehensweise. Zuvor hatte man schon in den Ortschaften Demker und Bellingen die Details besprochen.

Es werden auf einer Vorrangfläche nordöstlich von Bellingen in Richtung Welle sechs weitere Windräder entstehen. Die Fläche ist bereits Bestandteil des bestehenden Windparkes Hüselitz und wurde im Jahr 2016 nicht bebaut, dass erfolgt nun.

Die Umsetzung soll im zweiten Halbjahr 2023 erfolgen. Mit der Änderung des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) kann die Einheitsgemeinde neben der Vergütung von Leitungsrechten und anfallender Gewerbesteuer mit zusätzlichen Einnahmen rechnen. So können Kommunen mit Betreibern von Windanlagen aushandeln, dass bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde der produzierten Strommenge an die Kommune als Ausgleich zu zahlen sind.

Bei sechs Windanlagen rechnet man mit insgesamt 180.000 € jährlichen Zahlungen. Entsprechend des EEG sind diese auf die im Radius von 2500 Meter liegenden Ortschaften aufzuteilen. Für die Einheitsgemeinde bedeutet dies jährlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von ca. 109.000 € für die kommenden 25 Jahre. Die angrenzenden Ortschaften sind Elversdorf, Demker, Bellingen, Hüselitz, und Groß Schwarzlosen.

Gut 25 Prozent des Gewerbesteueraufkommens der Einheitsgemeinde werden von den Betreibern von erneuerbarer Energie aufgebracht. 

Der südlich von Tangerhütte liegende Windpark sollte im Bereich Tangerhütte und Cobbel erweitert werden. Obwohl der Errichtung der insgesamt fünf zusätzlichen Windanlagen in den Ortschaftsräten zugestimmt wurde, entschied sich eine Mehrheit im Stadtrat  gegen die beiden Projekte.

Damit verzichtet die Einheitsgemeinde neben Steuereinnahmen auch auf zusätzliche Einnahmen aus dem EEG in Höhe von 150.000 € jährlich in den kommenden 25 Jahren und damit auf insgesamt 3.750.000 €.

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PM_NR_056_Windpark_Bellingen_wird_konkret_in_2023.pdf
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