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Aufruf zur Wahlteilnahme Landtagswahl am 06.06.2021

Landeswahlleiterin Christa Dieckmann appelliert an alle Wahlberechtig-ten von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit zu einer über-zeugenden Wahlbeteiligung beizutragen. „Demokratie braucht Wähle-rinnen und Wähler“, so Christa Dieckmann. Wähler können am Wahl-sonntag in ihrem Wahllokal wählen oder noch von der Briefwahl Ge-brauch machen.

Wichtig ist, dass Wähler im Wahllokal nicht nur ihre Wahlbenachrichti-gung und ihren Ausweis mitbringen, sondern auch eine medizinische Maske. Denn zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus kann im Wahllokal nur wählen, wer Maske trägt. Ausnahmen sind nur mit ärztlicher Bescheinigung oder aufgrund eines zwingenden Grundes möglich. Handdesinfektion und Abstandhalten sind ebenso Pflicht.

Wer kurzfristig noch Briefwahl beantragen möchte: Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 4. Juni 2021, 18 Uhr, bei der Gemeinde beantragt werden. Da eine Zustellung in diesen Fällen nicht mehr recht-zeitig möglich wäre, müssen Wahlberechtigte ihre Unterlagen bei der Gemeinde abholen oder können noch die Briefwahl an Ort und Stelle nutzen. In besonderen Einzelfällen (z.B. plötzliche Erkrankung, Quaran-tänefall) ist eine Beantragung der Briefwahl noch - durch entsprechend Bevollmächtigte - am Wahltag bis 15 Uhr möglich.

Ein wichtiger Hinweis für die Wähler, die ihre bereits beantragten Brief-wahlunterlagen bisher nicht erhalten haben: Bitte fragen Sie umgehend bei Ihrer Wohnortgemeinde nach. Ist Ihnen der beantragte Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bisher nicht zugegangen, besteht nur bis zum Samstag (5. Juni 2021), 12 Uhr, die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein zu erteilen. Der nicht zugegangene Wahlschein wird in diesen Fällen für ungültig erklärt.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 6. Juni 2021, bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingehen. „Um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes sicher-zustellen, sollte dieser aufgrund des hohen Briefwahlaufkommens spätestens am Donnerstag (3. Juni 2021) vor dem Wahltag mit der Post abgeschickt werden“, so Landeswahlleiterin Christa Dieckmann. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt das Risiko, dass dieser die Wahlbehör-den nicht rechtzeitig erreicht und die Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden. Zwar wurde auf-grund des hohen Briefwahlaufkommens nochmal ausdrücklich Vorsorge getroffen und eine Last-Minute-Leerung der Briefkästen zu den regulären Leerungszeiten am Samstag eröffnet; wer jedoch ganz sicher gehen will, sendet seinen Wahlbrief frühzeitig ab.

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