Projektträger: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie |
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH |
Förderkennzeichen: |
67K26576 |
Bewilligungszeitraum: |
01.01.2024 – 30.06.2025 |
Bewilligte Zuwendung: |
91.000,00 € (100 % Förderquote)
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Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Projektbeschreibung:
Die KWP beschreibt die Erarbeitung von Entwicklungs- und Bauplänen auf kommunaler Ebene zur nachhaltigen Gestaltung der Wärmeversorgung. Basis dafür soll eine unabhängige Wertschöpfung vor Ort sein. Der Wärmesektor ist für 40% der energiebedingten CO2-Emissionen verantwortlich. Bis 2045 soll durch die kommunale Wärmeplanung eine deutliche Reduzierung dieser Emissionen erzielt werden. Dieses Ziel einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung soll über den besten und kosteneffizientesten Weg erreicht werden. Durch die kommunale Wärmeplanung wird eine zuverlässige, den Bedürfnissen der Kommune und ihrer Bürger entsprechende Wärmeversorgung sichergestellt. Es geht darum, bereits vorhandene Potenziale optimal zu nutzen und Zukunftssicherheit zu schaffen. Alle Kommunen Deutschlands sind bis spätestens Juni 2028 dazu verpflichtet, eine solche Wärmeplanung vorzunehmen. Wichtig ist jedoch, dass es sich nur um eine Verpflichtung zur Planung handelt. Die Umsetzung ist nicht vorgeschrieben. Der Plan soll lediglich mögliche Konzepte vorstellen und kann als strategisches Instrument zur Orientierung dienen.
Die Planung für die Stadt Tangerhütte wird zu 100% aus Mitteln des Bundes finanziert. Aktuell basiert die Planung auf einem Bundesgesetz, einzelne Länder haben jedoch bereits eigene Vorgaben erstellt. Sachsen-Anhalt wird früher oder später auch auf Landesebene ein Gesetz erlassen und deshalb ist es gut, dass wir als Kommune bereits an einem Plan arbeiten. Die Wärmeplanung besteht grundlegend aus 4 Schritten (Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenarienentwicklung und Umsetzungsstrategie). Wichtigster Teil der Bestandsanalyse ist dabei die Erhebung von Daten jeglicher Art, bspw. zu Gebäudestrukturen oder Wärmeerzeugern. Je qualitativ und quantitativ besser die Daten, desto besser (genauer) wird die Planung anschließend.